Bundespolizei EAV bestanden, Absage erhalten?

3 Antworten

Das ist typisch unsere Regierung egal ob DE oder AT. Ich darf auch manche Berufe nicht ausüben nur weil ich Autist bin. Vorstrafen habe ich auch keine und ich hatte nie ein Gerichtsverfahren oder sowas. Der Staat macht was er will und handelt oftmals unfair. Dir steht es aber frei dich zu beschweren. Ich denke aber nicht, dass es etwas bringt.

Selbst wenn du Erfolg hast und du kommst in die Polizei-Ausbildung rein, dann werden sie dich so richtig rausekeln glaube mir. Wenn du unbedingt Polizist werden willst kannst du es vielleicht in einem anderen Bundesland oder gar Land versuchen oder du lässt Zeit vergehen und du machst derweil etwas anderes. Freisprüche stehen auch nicht im Führungszeugnis sogesehen nach einigen Jahren wird das keinem mehr interessieren. Dann versuchst du es nochmal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also, mir kommt das so vor als würden Sie dich einfach ablehnen wollen. Die Gründe hierfür sind für dich nicht vorstellbar allerdings können diese gegen dich immer benutzt werden. Vor allem warst du ja schon einmal vor‘m Gericht und wurdest erst von einem Richter freigesprochen. Dies alles kann natürlich später gegen dich verwendet werden, egal ob fallengelassen oder nicht.
Mein Tipp für dich: Entweder in paar Jahren nochmal sich bewerben (-> Verjährung) oder sich bei der Landespolizei zu melden bzw. sich dort zu bewerben.
Zum Anwalt würde ich nicht gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Polizeiliebhaber
Lebron23473 
Fragesteller
 23.10.2019, 03:45

Klar ich war vor Gericht, aber sehr viele Polizeibeamte stehen auch irgendwann mal vor Gericht, weil ein polizeiliches gegenüber den Beamten angeklagt hat zum Beispiel wegen Körperverletzung. Der Beamte verliert seinen Job nicht, weil das Verfahren eingestellt wird. Das kann man doch gegen diesen Beamten auch immer wieder verwenden?

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Lebron23473 
Fragesteller
 23.10.2019, 03:48

Wie schaut es aus mit einem Widerspruch ? Mir wird vorgeworfen, dass ich keine wahrheitsgemäßen Angaben gemacht habe, ich bin mir zu 100% sicher, dass ich Nachweise mitgeschickt habe, während der online Bewerbung wurde ich gefragt ob gegen mich schon mal Ermittlungsverfahren gelaufen sind und ich habe „ja“ angekreuzt.

Trotzdem habe ich eine Einladung für das eav erhalten. Das macht doch keinen Sinn ?

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Ich habe das Vorstellungsgespräch bestanden mit gut geeignet.
Mir wurde gesagt, wenn man mit nur geeignet besteht kann man noch aussortiert werden.

Lebron23473 
Fragesteller
 23.10.2019, 03:56

Es hieß, wichtig ist dass man besteht. Es besteht die Möglichkeit, dass man trotzdem eingestellt wird bzw. Ein einstellungstermin später eingestellt wird, die Bundespolizei braucht dringend Nachwuchs, daher denke ich eher weniger, dass sie jemandem absagen der die Prüfung besteht. Bei mir war es aufgrund „Charakterlicher nicht geeignet “

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