Verfahren wir nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt?
Bedeutet das, dass die STa keine Beweise hat?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das bedeutet dass es keine ausreichenden Beweise gibt um eine Anklage zu begründen.
Diese Einstellung ist absolut "sauber" und wird im Grunde nur noch von einem Freispruch in einer Verhandlung übertroffen.
Oder wenn ein Prozesshindernis vorliegt ( Verjährung, fehlender Strafantrag bei Antragsdelikten, Strafunmündigkeit )
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Bedeutet das, dass die STa keine Beweise hat?
Nein, das heißt es nicht. Es heißt, dass die Staatsanwaltschaft höchstwahrscheinlich einen Prozess verlieren würde, weil die Beweislage nicht zwingend ist.