Kann mir jemand Sagen was diese Paragrafen heißen?

2 Antworten

Um hier mal die gute Antwort von Herrn Hüttemann zu zitieren:

Die §§ 7ff. StPO regeln die  örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Nach dem Regelgerichtsstand des § 7 Absatz StPO ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen worden ist.
§ 24 Absatz 1 GVG bedeutet, das die Anklage zum Amtsgericht erhoben wurde.
§ 25 Nr. 2 GVG bedeutet, dass innerhalb des Amtgerichts zum Einzelstrafrichter (und nicht zum Schöffengericht) angeklagt wurde.
Dies bedeutet, dass keine höhere Freiheitsstrafe als zwei Jahre zu erwarten ist: http://dejure.org/gesetze/GVG/25.html
Woher ich das weiß:Recherche

Der genaue Zusammenhang wäre hilfreich. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Zuständigkeiten von Gerichten.

Tesa2309 
Fragesteller
 24.11.2019, 04:34

Geht um Widerstand gegen vollstreckungsbeamte

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