Jobcenter, will dass ich Schulden meiner Mutter zahle?
Guten Tag.
Ich bin 19. Und habe vor kurzem ein Brief bekommen vom Jobcenter. Die wollen das ich eine Summe von über 300euro zahle, wegen schulen oder weil sie Hartz4 bezieht. Kann ich da gegen etwas machen? Bin gerade in Ausbildung und habe ein Nebenjob und arbeite viel, und möchte mein Geld nicht einfach für nichts hergeben.
Im Schreiben steht ungefähr sowas wie
Zahlungserinnerung:
Sie haben die am 24.09.2012 fällige Forderung von 300 nicht beglichen
Das ich jetzt bis 19.02 zahlen soll.
Und Forderungseinzug beauftragt
(Paragraph 44c Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 I. V. m. Paragraph 44b Abs. 4 SGB II)
Das ist das Schreiben.
Das alte Schreiben habe ich auch. aber damals einfach nichts gemacht und es kamm biss dan vor kurzem nicht mehr
Das ist die Forderungsaufstellung
9 Antworten
1 du musst nicht die schulden deiner mutter zahlen und wen das zu einem Zeitpunkt war wo du 12 warst ist das sowieso nicht möglich gehe sofort in den Widerspruch und weise die mal darauf hin das kinder nicht mit 10 oder auch 15 für die Eltern nachträglich bezahlen müssen.
2 Wen das nicht reich nimm dir einen anwalt oder versuche das durch das Bürgerbüro zu regeln.
Da Du vor 7 Jahren gerade mal 12 Jahre alt warst, kann gegen Dich persönlich keine rechtl. zulässige Forderung bestanden haben.
Du musst dem auf jeden Fall widersprechen, wird es irgendwann tituliert, kannst Du fast nichts mehr machen.
Auf dem Schreiben sollte ein Rechtsbehelf sein. Das machst Du. Schriftlich und per Einwurfeinschreiben.
Eine Zahlungserinnerung folgt auf eine Rechnung bzw. einen Bescheid. Sprich, dieser Brief dürfte bereits der zweite sein, den du erhalten hast. Im ersten hingegen müsste stehen, wieso du diese Summe zahlen sollst. Und nur mit dieser Begründung lässt sich genau feststellen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht...
Habe Habe das alte Schreiben gefunden vom 07 2018. Ist eine Mahnung da steht ich muss Rechnungen zahlen wegen Heizung, Sozialgeld und Arbeitslosengeld
Egal wie, Du bist für diese Forderung so oder so nicht verantwortlich.
Dir gegenüber wäre es für diese Forderung ehedem viel zu spät . Der Anspruch ist verjährt.
Also berufe Dich darauf und auf das was alarm67 sagt.
Gehe dringend in einee Beratungsstelle für ALG II Empfänger. Und lege Widerspruch ein.
Wenn zwischendurch beispielsweise keine Mahnungen kamen, dürfte das verjährt sein.
Ok danke. Habe gerade das alte schreiben gefunden von 10.07.2018. Eine Mahnung da steht weshalb ich das zahlen muss. Wegen Heizung Sozialgeld und Arbeitslosengeld 3 von 2012
Na und .... zu dem Zeitpunkt wäre die Forderung doch ehedem verjährt gewesen. Und zum anderen war er zum Zeitpunkt der Mahnung auch noch minderjährig. Das Ding stinkt zum Himmel. Am besten Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht suchen :
Beratungsschein.... https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf
Ein Rechtsbehelf war nicht im Schreiben....