Mein Vater sagte das Mal. Stimmt das? Ich kann mir das irgendwie kaum vorstellen. Psychiatrie ist ja zur Hilfe und nicht wie Knast als Bestrafung. Andererseits kann durch die Psychische Erkrankung weshalb man dort war, möglicherweise eine gewisse Einschränkung oder Gefährdung im Polizeidienst auszugehen sein. Ich denke bei einem Freiwilligen Psychiatrie Aufenthalt wird es schwer sein den herauszubekommen wenn der Bewerber der Polizei nichts davon erzählt. Bei einem Psychiatrie Aufenthalt mit Beschluss kommt es wahrscheinlich drauf an. Bei einem Unterbringungsbeschluss von Minderjährigen ist ja immer das Jugendamt im Spiel, und somit steht der Aufenthalt im Erziehungsregister drin. Bei einem Psychiatrie Aufenthalt mit Beschluss, mit über 18 weiß ich gar nicht ob dieser irgendwo oder nur auf bestimmte Zeit vermerkt wird.
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Stimmt es wirklich das bei einer Bewerbung von Polizisten ein Psychiatrie Aufenthalt der Jahre her ist ein genauso starkes Hinderniss sein kann wie Haft?
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