Ich (18 Jahre) wurde in Leipzig mit 4-5g Marihuana erwischt, brauche ich einen Anwalt?
Ich habe der Polizei meine Aussage verweigert, aber bin freiwillig mit ihnen gegangen und habe auch freiwillig das Gras und meinen Grinder abgegeben. Da 4g eine geringe Menge ist, dürfte das Verfahren (wenn auch gegen Geldauflage) eingestellt werden. Werde ich dennoch einen Anwalt brauchen, oder kann ich dann einfach das "Bußgeld" bezahlen?
1 Antwort
Hi,
ohne jetzt im Detail diverse Geringfügigkeits-Grenzen zu kennen ...
Sollte Dir wirklich nur ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern, dann kannst Du das Bußgeld zahlen und es ist damit für dieses Mal erledigt.
Wenn Du vor Gericht geladen wirst, dürftest Du Dich je nach Umfang des Vergehens sogar noch bei einem Amtsgericht selber vertreten, ohne Anwalt (inwieweit das sinnvoll ist, mußt Du selber entscheiden), aber ab Landgericht gehts definitv nicht mehr ohne einen dort zugelassenen Anwalt.
VG CP