Muss ich zur MPU?

1 Antwort

Die Frage kann dir niemand mit absoluter Sicherheit beantworten. Sofern die Ermittlungsbehörden (Polizei, StA) zum Ergebnis kommen, dass du regelmäßiger Kunde und Konsument bist, musst du mit einer Mitteilung an die FSSt rechnen. Dabei spielt der Ausgang des Strafverfahrens auch nur eine untergeordnete Rolle, d.h., auch bei einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit kann die Meldung erfolgen. Ob dann aber gleich eine MPU gefordert wird, bleibt dahingestellt. I.d.R. wird in solchen Fällen zunächst ein FäG inklusive Abstinenznachweis gefordert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung