Macht es mich verdächtig wenn ich bei der Führerscheinstelle anrufe?
Vorwurf vergehen nach Betäubungsmittel Gesetz ,wegen Verdacht auf Handel wurde Wohnung durchsucht nichts gefunden,
verfahren wurde nach Paragrapf 170 Absatz 2 eingestellt ,
Unten steht aufgrund der Mitteilungspflicht wird es der Führerscheinstelle gemeldet,
Soll ich bei der Führerscheinstelle nachfragen und dazu äußern das ich nie im Besitz von BTM war ?
Wurde denn Konsum nachgewiesen?
Nein
3 Antworten
Wenn du Zweifel oder Bedenken bezüglich der Meldung an die Führerscheinstelle hast, kann es sinnvoll sein, sich direkt mit der Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen, um deine Situation zu klären. Du könntest höflich und respektvoll nachfragen, warum eine Meldung erfolgt ist und deine Unschuld betonen, insbesondere wenn das Verfahren nach § 170 Absatz 2 eingestellt wurde und keine Beweise für ein Vergehen gefunden wurden.
Es ist wichtig, ehrlich und kooperativ zu sein, wenn du mit den Behörden sprichst. Du könntest erklären, dass du nie im Besitz von Betäubungsmitteln warst und bereit bist, alles zu tun, um deine Unschuld zu beweisen.
Allerdings wäre es ratsam, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, bevor du dich an die Führerscheinstelle wendest, um sicherzustellen, dass deine Aussagen und Handlungen keine negativen rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Anwalt kann dich bei der Kommunikation mit den Behörden unterstützen und dir helfen, die beste Vorgehensweise festzulegen.
Halte bitte um Himmels Willen die Füße still
Wenn die Führerscheinstelle was will wird sie sich melden
Wird aber nicht so sein da die sich nur dann dafür interessiert, wenn jemand BTM konsumiert
Da bei dir kein Konsum nachgewiesen wurde (jedenfalls schreibst du nichts davon) wird da auch nichts kommen
Lass mal, das sind schlafende Hunde. Und deine Meinung interessiert die auch nicht.
Wenn die ein Verfahren zur -Prüfung der Fähigkeit ein Kfz zu führen- einleiten wollen, dann machen die das ohnehin. Da kommst du jetzt nicht mehr raus.