Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt?
Hey hatte leider einen Unfall mir ist im Kreisverkehr ein Radfahrer hinten reingefahren und da ich zu knapp eingefahren sein soll handelt es sich wohl um eine Vorfahrtsmissachtung
Es wurde keine Strafanzeige gestellt und das Verfahren wurde bei der Polizei eingestellt und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet Mann sagte mir es sei relativ wahrscheinlich das diese selbiges macht (stpo 170) und ich dann keine Punkte oder vergleichbares befürchten muss
Nun zu meiner Frage :
Wird der Sachverhalt dann trotzdem zur Führerscheinstelle weitergeleitet ( bin noch in der Probezeit )
Mein Fahrlehrer war sich ebenfalls sehr sicher dass man mir bei dieser Situation keinen A Verstoß aufdrücken wird doch ich habe sehr viel Angst davor
Der Radfahrer musste abbremsen und fiel daher zu Boden hat aber zum Glück nichts weiter davon getragen
3 Antworten
das Verfahren wurde bei der Polizei eingestellt
Die Polizei kann kein Verfahren einstellen.
und zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet
Genau das kann und muss die Polizei machen.
Mann sagte mir es sei relativ wahrscheinlich das diese selbiges macht (stpo 170)
Nach Deiner Unfallschilderung wird es wohl auch so kommen, aber ....
Der Einstellungsbescheid wird wahrscheinlich den Hinweis enthalten das die Angelegenheit an die zuständige Bussgeldstelle weitergeleitet wird won geprüft wird ob möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es kann also durchaus noch was kommen und sehr unwahrscheinlich ist das auch nicht unbedingt.
die Polizei hat natürlich die Ermittlungen eingestellt
Auch das kann die Polizei nur wenn es der Staatsanwalt anordnet, aber auch egal.
Haben die zuständigen der Bußgeldstelle bei sowas denn ein Ermessensraum ?
Das entscheidet nicht die Bussgeldstelle, das entscheidet die Führerscheinbehörde, aber wahrscheinlich hat Dein Fahrlehrer Recht.
Das Bußgeld kommt noch und damit auch der Punkt!
Ist das sicher ?
Habe halt Angst davor dass man mir dafür einen A Verstoß zuweist
Der Kommissar meinte zu mir dass mir der Punkt nur droht wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt
Das Verfahren läuft nicht unter Vorfahrtsmißachtung, das wäre eine Ordnungswidrigkeit, und damit hat der Staatsanwalt nichts zu tun, das ist Sache der Bussgeldstelle. Es geht um den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, § 229 StGB. Da aber der Radfahrer nicht verletzt wurde, wird da wohl ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ins Haus kommen. Allerdings wird die Bussgeldstelle dann noch prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ohne die Örtlichkeit und den genauen Sachverhalt zu kennen, kann man da kaum eine Prognose abgeben.
gibt es denn bei so einer Situation ein Ermessen bei dem Sachbearbeiter der bußgeldstelle ?
Vorfahrtmissachtugen sind ja alle individuell oder heißt es nicht beachtet = direkt A Verstoß ?
Mein Fahrlehrer meinte ich müsste mir darum keine Sorgen machen aber ein wenig Angst vor so nem A Verstoß hab ich schon
ok danke für die Antwort ja hab mich falsch ausgedrückt die Polizei hat natürlich die Ermittlungen eingestellt
Habe halt Angst vor einer möglichen verlängerten Probezeit mein Fahrlehrer meinte zwar das sei sehr unwahrscheinlich bei einem solchen Unfall aber es ist eben eine Form von Vorfahrtsmissachtung denke ich mal
Haben die zuständigen der Bußgeldstelle bei sowas denn ein Ermessensraum ?