Bewerbung bei der Polizei trotz eingestelltem Verfahren?


08.03.2022, 02:29

In der Begründung für die Einstellung stand, dass ein Tatnachweis nicht zu führen ist, da mir aufgrund des leeren Tütchens kein Besitz nachgewiesen könnte.

6 Antworten

Eingestellt ist eingestellt. Bist also offiziell ohne schuld

Leestiger  08.03.2022, 06:31

Du weist nicht mal dass "eingestellt" nicht "Freispruch" bedeutet und jederzeit wieder eröffnet werden kann?

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WhereIsMyBox  08.03.2022, 09:15
@Leestiger

Ja und? Trotzdem kann ihm das nicht vorgeworfen werden wenn es kein urteil gibt

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Leestiger  08.03.2022, 10:11
@WhereIsMyBox

Lies meine Antwort und Kommentare!

Vielleicht kapierst du dann dass es nicht so einfach ist wie du denkst...

Es geht nicht um "vorgeworfen" es geht darum wen man nimmt, wenn man zwei gleich gute Bewerber hat und einer hat eine total weisse Weste und der Andere wurde schon mal beschuldigt was mit Drogen zu tun gehabt zu haben...

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WhereIsMyBox  08.03.2022, 10:25
@Leestiger

Okay das ergibt keinen sinn fĂĽr mich. Aber wenn es so ist dann ist es so

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Leestiger  08.03.2022, 13:05
@WhereIsMyBox

Genau - deshalb entscheiden auch Andere, ob mögliche Kiffer oder Exkiffer die Chance bekommen sollten den Rechtsstaat zu vertreten.

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WhereIsMyBox  08.03.2022, 13:07
@Leestiger

Aber wenn es kein urteil gibt kann man doch nicht sagen dass er kiffer/exkiffer ist 🤔.

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Leestiger  08.03.2022, 13:11
@WhereIsMyBox

Es bestand der Verdacht, oder?

Und genau das reicht aus, im Erziehungsregister landen ja auch eingestellte Verfahren!

Warum meinen nur immer wieder welche, es mĂĽsse schon ein Urteil geben, damit das was Schlimmes ist?

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WhereIsMyBox  08.03.2022, 13:19
@Leestiger

Naja ein verdacht ist doch nur ein verdacht? Wieso baut man aufgrund eines verdachtes auf? Das ergibt fĂĽr mich keinen sinn. Somit werden welche die wirklich unschuldig sind benachteiligt.

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Leestiger  08.03.2022, 14:40
@WhereIsMyBox

Also wenn bei mir eine WeedtĂĽte gefunden wird hab ich nichts mit Drogen am Hut..

Und wenn bei mir im Auto lauter leere Bier-und Schnapsflaschen herumliegenden dann spricht das auch nicht fĂĽr einen Verdacht auf "drink and drive"..

Schon klar...

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Leestiger  08.03.2022, 16:23
@WhereIsMyBox

Waren halt nicht genug Anhaftungen, weitere Beweise hatten sie zu dem Zeitpunkt halt nicht.

Der FS halt sich ĂĽber die ganze Geschichte ja bedeckt..

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Falsch Angaben bei der Frage : "hatten sie jemals mit der Polizei zu tun, wenn ja, was?" führt sowieso früher oder später immer! zum entfernen aus dem Dienst!

Dein Verfahren wurde "eingestellt"!

Eingestellt bedeutet nicht "Freispruch" sondern bedeutet, dass es jederzeit wieder aufgenommen werden kann! (Es findet sich im Chatverlauf eines sichergestellten deine Handynummer und der Hinweis was er dir mit dem TĂĽtchen ect gegeben hat, als Beispiel..) - Und schon bist du wieder Beschuldigter!

Blick auf die Voraussetzungen zur Einstellung in den Staatsdienst gelesen?

Geeignet im Sinne von Art. 33 II GG ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist. Zur Eignung gehören die Fähigkeit und innere Bereitschaft, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten.

Straftaten, auch wenn sie im jugendlichen Alter begangen wurden, sind grundsätzlich geeignet, Zweifel an der charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu begründen. Dafür ist es unerheblich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, ob es zu einer Verurteilung gekommen oder das Strafverfahren wegen geringer Schuld oder gegen Auflagen eingestellt worden ist.

Spar dir also die Bewerbung da gibt es genug die sich ohne so eine Vorgeschichte bewerben!

Bionadennn 
Fragesteller
 08.03.2022, 08:40

Würd mich Mal interessieren welche Norm du meinst. Der Art 33 Abs.2 GG besagt nämlich folgendes: 2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

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Leestiger  08.03.2022, 08:47
@Bionadennn
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung,

Du bist charakterlich nicht geeignet, gerne ein paar Gerichtsurteile dazu!

Allein dass du nur darĂĽber nachdenkst im Bewerbungsbogen zu lĂĽgen und bei " Hatten Sie schon mal mit der Polizei zu tun, wenn ja was?" das Kreuz bei "Nein" zu machen zeigt das!

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peti12314  08.03.2022, 08:52

So ganz richtig ist das nicht. Ja, natĂĽrlich: Ein eingestelltes Verfahren bedeutet kein Freispruch und theoretisch kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden. Aber wie wahrscheinlich ist sowas in dem angefĂĽhrten Beispiel? Fast null.

Es wurde ein Tütchen gefunden. Dort wurden nachweislich KEINE Betäubungsmittel aufgefunden, folglich ist der Tatbestand des Besitzes auch erst garnicht erfüllt worden und auf der Grundlage wurde das Verfahren eingestellt. Es wurde ja nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt... der FS hat somit ja auch grundsätzlich keine Straftat begannen. Es konnte ihm jedenfalls keine nachgewiesen werden, wenn nur ein minimaler Anteil von BTM gefunden worden wäre, wäre das Verfahren erst garnicht nach 170, Abs. 2 STPO eingestellt worden.

Die Chancen, eingestellt zu werden, stehen somit eigentlich sogar garnicht so schlecht.

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Leestiger  08.03.2022, 10:07
@peti12314

Oh - ein Richter ist hier mit dabei?

Was nun wenn sich einer meldet, der bestätigt mit dem zusammen mehrfach schon Tütchen (volle) gekauft zu haben?

Aber das weist du ja alles besser, oder?

Schön dass du die Aktenlage so kennst - dann hat der Fragesteller ja keinen Grund überhaupt darüber nachzudenken bei der Bewerbung zu lügen..

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peti12314  08.03.2022, 10:41
@Leestiger

Das hat doch nichts mit dem Strafverfahren zu tun. In diesem Strafverfahren war der Vorwurf/Verdacht ja offenbar der Besitz von Betäubungsmitteln weil Anhaftungen in der Tüte waren. Dieser Verdacht hat sich im Rahmen der Ermittlungen nicht bestätigt. Sonst gäbe es keine Einstellung nach 170, Abs. 2 STPO.

Ja, er hat auch keinen Grund zu lügen und sollte das auch nicht tun. Wahrheitsgemäße Angaben machen, er hat ja offenbar keine Straftat (nachweislich) begannen.

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Leestiger  08.03.2022, 12:55
@peti12314

Richtig, eine Straftat konnte ihm nicht nachgewiesen werden..

Wer "...wenn es eine Straftat und einen Beschuldigten gab, diesem aber die Tat nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte (zum Beispiel, weil die Beweise nicht ausreichen)..für einen Freispruch hält der soll das tun!

Ein "Geschmäckle" bleibt immer, denn Anhaftungen waren ja da und damit klar was da drin war..

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Hunter982056  20.02.2024, 23:16

mein Kumpel ist mit einem eingestellten Verfahren Körperverletzung genommen worden. Das war ne Einstellung gegen Auflagen ….:) also ist es trotzdem grundsätzlich einen Versuch wert

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Leestiger  20.02.2024, 23:25
@Hunter982056

Richtig - immer Einzelfallentscheidung, z.b. in Berlin nehmen sie sowas eher...

Aber nett, dass dir das nach weit einem Jahr einfällt...

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Ja du kannst dich bei der Polizei bewerben , weil du unschuldig bist und nicht Vorbestraft bist.

Ich schätze Mal, das in der Bewerbung zu verschweigen, würde nichts nützen

Das würde nicht nur nichts nutzen, sondern damit wärst du raus. Als Polizist bist du in besonderem Maße der Wahrheit verpflichtet. Das erwartet man auch von einem Bewerber.

Gib das an (kommt eh raus), sag, dass das ein jugentlicher Fehler war, und du dein Fehlverhalten eingesehen hast, davon weg bist.

Um dir als einer der wenigen mal etwas Mut zu machen.. bewerbe dich einfach. Vielleicht wirst du um Stellungnahme o. Ă„. gebeten. Da musst du dann halt punkte, aber bloĂź nie lĂĽgen!

Bei Drogen reagiert die Polizei nur sehr sensibel. Sie finden es raus, da sie einen Datenabgleich in den internen Datenbeständen durchführen und den Eintrag sehen.

Versuchen..