Zwei eingestellte Anzeigen - Bewerbung bei der Polizei?


31.05.2020, 20:48

Hat die Polizei also trotzdem Zugriff und darf hier eine Bewerbung verweigern ? Wie sieht es aus, wenn neue Verfahren auf mich zukommen.

11 Antworten

Zunachst mal: Anzeigen kann man weder zurück ziehen nicht einstellen. Ermittlungen und Verfahren stellt man - mit Angabe eines Grundes - ein.

Das ist trotzdem im Verfahrensregister zu finden. Es ist aber trotzdem möglich, sie CH zu bewerben. Das darf dir auch niemand verweigern. Gebt mal acht auf den SINN eurer Wortwahl!!!

Wenn noch mehr Verfahren auf dich zukommen, hast du nichts dazu gelernt und man muss deren Ausgang abwarten. Das ist ja wohl selbstverständlich.

Gruß S.

Kodala 
Fragesteller
 31.05.2020, 21:00

,, Ermittlungen und Verfahren stellt man - mit Angabe eines Grundes - ein. ''

Okay, danke. Aber im zweiten Fall wurde ich nicht mal benachrichtigt, da es wegen der Rücknahme des Strafantrages ja zu einem Verfahrenshindernis gekommen ist.

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Wenn alle Verfahren eingestellt worden sind, bist du demzufolge auch nicht vorbestraft, kannst dich also auch bewerben ohne im Vorfeld abgelehnt zu werden.

Du bist auf jeden Fall im POLIS aktenkundig.

Die Polizei dokumentiert ihr Handeln in einer Vorgangsverwaltung und speichert zeitlich befristet in der Regel

  • das Datum und die Uhrzeit des Vorgangs,
  • die betroffene Person und ihre Rolle,
  • eine Kurzbeschreibung des Vorgangs.

In der Regel werden diese Daten automatisiert nach einigen Jahren gelöscht oder zumindest anonymisiert.

In Bezug auf Speicherungen durch die Polizei ist die Datenschutzgrundverordnung nicht anwendbar. Denn nach Art. 2 Abs. 2 lit. d) findet die DSGVO keine Anwendung auf eine Datenverarbeitung durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Natürlich werden Bewerberdaten auch im Hinblick auf eine Speicherung im POLIS abgeklopft. Mach dich also auf entsprechende nachfragen im Vorstellungsgespräch gefasst.

Sind mehr gleich qualifizierte Bewerber als Stellen vorhanden, ist das Vorhandensein einer POLIS-Eintragung zumindest ein Negativkriterium, so man dort als möglicher Beschuldigter auftaucht.

Übrigens NICHT, wegen eines Verdachtes,sondern im Hinblick einer möglichen zukünftigen Erpressbarkeit der neu einzustellenden Polizeikraft!

eingestellt ist eingestellt und steht nirgendwo im Zentralregister

Du solltest dir überlegen, ob du wirklich zur Polizei möchtest, wenn du schon neue Verfahren erwartest.

ppadq  04.10.2020, 13:28

wieso erwartest ? Falls neue Verfahren zukommen werden steht in der Fragestellung.

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Britney1103  04.10.2020, 13:31
@ppadq

Also ich würde überhaupt nicht auf die Idee kommen, so eine Frage zu stellen, wenn ich diese Verfahren nicht erwarten würde

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ppadq  04.10.2020, 13:34
@Britney1103

oh doch . ich wurde schon zu Unrecht angezeigt und das ich im Laufe der nächsten 60 Jahre mal von irgendwem zu Unrecht angezeigt werde kann schon vorkommen.

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ppadq  04.10.2020, 13:42
@Britney1103

neben bewussten Falschaussagen wie z.B. aus Rache oder Eifersucht kann es auch sein wegen einer Verwechslung , psychischen Störungen .. gibt zig Gründe warum man von jemanden zu Unrecht angezeigt werden kann.

zur falschen Zeit am falschen Ort man wird beschuldigt ..

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