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Hier die Infos.
Für Waffenträger beim Zoll gelten folgende Werte/Untersuchungen:
- Prüfungen: Ferne, Nähe, Stereosehen, Phorie, Farbensehen (bei Auffälligkeiten Augenarztbesuch), Dämmerungssehen (alternativ Kontrastsehen), Perimetrie.
- Sehvermögen: Kein fehlendes Sehvermögen auf einem Auge, Sehschärfe in der Ferne mit oder ohne Sehhilfe mindestens 0,8 beidäugig, 0,5 auf dem schlechteren Auge.
- Sehhilfen: Keine spezifische Anforderung an Dioptrienzahl. Bei weniger als 0,5/0,2 Sehschärfe ohne Sehhilfe müssen beim Dienstsport Kontaktlinsen getragen werden.
- Räumliches Sehen: mind. 100 Winkelsekunden
- Farbensehen: Bestanden bei Erkennung aller Ishihara-Farbtafeln. Ausschluss bei Rotblindheit, kombinierter Rot-Grün-Schwäche, oder totaler Farbenblindheit. Zulässig bei Rotschwäche (AQ ≥ 0,5) oder Grünbereichsstörung (AQ > 1,4).
- Dämmerungssehen: Nyktometrie 1:2,7 vor, mit und nach Blendung. Alternativ Kontrastsehen.
- Laser-Eingriffe: Mindestens 12 Monate zurückliegend.
Auch externe Bewerbungen aus anderen Behörden (z. B. Polizei) sind bei der OEZ möglich – vorausgesetzt, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt und eine Versetzung durch die aktuelle Dienststelle wird genehmigt.
Bei den Polizeien gelten solche Regelungen nicht bzw. nur bedingt. Für die GSG9 (Bundespolizei) ist auch eine Bewerbung möglich wenn man bei einer anderen Landespolizei angestellt ist.