Für den Bundeshaushalt gilt gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 BHO der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Bedeutet im Bezug auf Sondersignalanlagen: das billigste Angebot, was alle Anforderungen erfüllt, wird genommen.

In kommunalen FW Fahrzeugen sind die doch Standart.

Nein.

Aus eigener Erfahrung reicht ein E-Horn auf jedem Fahrzeug absolut aus.

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Sturmschäden auf öffentlichem Grund und/oder mit unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben von Mensch und Tier oder für Sachwerte von besonderem Wert fallen in die Zuständigkeit der Feuerwehren.

Es waren nicht nur Bäume, wir hatten 4 mal THVU es hat sich schon gelohnt.

In Verbindung mit

Spreizer und Schere

Impliziert, dass du dich über schwere TH freust. Beim Stichwort Person eingeklemmt ist Freude über den Einsatz das absolut Letzte, woran man denken darf.

Allerdings brechen wir solche Einsätze ab, wenn eben sowas wie THVU dazwischen kommt oder ein Brand mit Menschenleben in Gefahr.

Nein. Einsätze werden abgebrochen, wenn die Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst einen Befehl dazu erteilt. Ansonsten werden Paralleleinsätze von anderen Einheiten abgearbeitet. Und wenn das heißt, dass man selber eine Ölspur aufnimmt, während die Nachbarwehr zum Dachstuhlbrand heißt, hat man das ohne Murren hinzunehmen.

THVU 

Da kann nicht jeder was mit anfangen. Mir ist die Abkürzung schlüssig, anderen wieder nicht. Aber allgemein: hinter einer technischen Hilfe beim Verkehrsunfall kann sich vom Blechschaden bis zum Schienensuizid eine Menge verbergen. Da kann man schon mal präziser werden.

brechen wir denke ich ab

Denken sollen die Leitstelle und der Einsatzleiter.

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In NRW ist eine Großeinsatzlage ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BHKG).

Das bedeutet nicht, dass jeder Einsatz mit überörtlichen Kräften eine Großeinsatzlage ist (ansonsten müsste fast jede Türöffnung, bei der die einzige DL im Ort parallel gebunden ist, als Großeinsatz gemeldet werden). Werden dagegen Einheiten aus dem Katastrophenschutz gefordert (z.B. ein ELW 2, der in der Regel vom Kreis gestellt wird, oder der Kreisbrandmeister) oder man fordert mehrere Einheiten aus anderen Städten an, spricht man von einem Großeinsatz.

Für die kreisfreien Städte gilt dabei:

vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage

Ob die übrigen Feuerwehrgesetze auch Definitionen dazu enthalten, ist mir nicht bekannt.

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Die Jugendfeuerwehr hat im Einsatz nichts zu suchen und das

Die kammeraden aus der Jf sollen alarmiert werden: Einsatzfahrt

geht genau so lange gut, bis die Aufsichtsbehörde (Kreisbrandmeister o.ä.) davon Wind bekommt.

Gibt es eine Software oder ähnliches welche es ermöglicht, die Kameraden der JF per Pager zu alarmieren?

Eine Alarmierung erfolgt über die Leitstelle. Wenn die da nicht mitspielt (und das kann ich auch nur schwer vorstellen), wird das nichts.

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Du willst nicht für die G26.3 geeignet sein, du willst für den Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz geeignet sein. Ich habe nicht nur einmal erlebt, wie Leute, die einzig für die G26.3 mal kurz vorher drei Monate halbherzig zum Sport gehen, in der BSA oder sogar im Einsatz am Ende nicht mit einer Flasche Wasser neben dem LF gesessen haben, sondern mit Hypertonie vom Rettungsdienst weggekarrt wurden.

Denk immer dran, dass du prinzipiell 24/7 in der Lage sein musst, ein Atemschutzgerät aufzusetzen. Den Leistungsstand der Untersuchung musst du zwangsläufig beibehalten, ansonsten gehörst du maximal in den Schlauchtrupp.

Für die G26.3 bringt dir das Gym herzlich wenig, auch wenn du als AGT unter Umständen mal was schleppen können musst. Regelmäßiger Ausdauersport an der frischen Luft ist dein Freund, nicht in einem eventuell nicht mal klimatisierten Fitnessstudio (wo du natürlich trotzdem hingehen kannst, aber vom Bankdrücken besteht man die G26.3 nicht). Netter Bonus: um im Wald oder auf einem Feldweg zu joggen, brauchst du weder anstehen noch einen negativen Schnelltest und zahlst obendrein keine monatlichen Beiträge.

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Freiwillige Feuerwehr Ausbildung und Karriere?

Servus

Da meine Familie in der medizinischen Branche arbeitet als z. B. Rettungssanitäter sowohl als auch Arzt möchte ich in dieselbe Richtung gehen, jedoch nicht beruflich. Mich interessiert dabei die Feuerwehr seit mehreren Jahren. Ich möchte momentan Abitur machen und in 2 Jahren ist es auch so weit. Feuerwehrmann als Beruf kann ich mir jedoch momentan nicht vorstellen und da meine örtliche Freiwillige Feuerwehr unterbesetzt ist, tendiere ich dazu, jetzt mit 16 Jahren in die Jugendgruppe einzusteigen und sobald es geht dann die Ausbildungen anzutreten, welche in der FwDV 2 geregelt sind. Nun zu meiner Frage:

Ich habe bei der Ausbildung für Berufsfeuerwehr gelesen, dass Fitness und Leistungstests abgearbeitet werden. Klar ist dieser Job sehr anstrengend und ich bin momentan in einer körperlichen Lage, dass ich diese Tests mit ein wenig Vorbereitung bestreiten kann. Bei freiwilligen Feuerwehren sind jedoch keine solchen Tests beschrieben.

  1. Um bei der freiwilligen Feuerwehr einzusteigen, muss man die gesamten Ausbildungen laut FwDV 2 abschließen, aber gibt es irgendwelche Tests wie in der oben genannten Form?
  2. Wie läuft die gesamte Ausbildung ab? In dem Zeitpunkt habe ich wahrscheinlich einen festen Beruf und diese Ausbildungen laut FwDV 2 bestehen aus sehr vielen Stunden. Muss ich meinen Beruf deswegen vernachlässigen?
  3. Gibt es ein Auswahlverfahren, vor dem Antreten der Ausbildungen oder ist man wegen der Unterbesetzung deutschlandweit froh um jeden, der sich ausbilden lassen will?
  4. Gibt es auch in diesen Ausbildungen FwDV 2 leistungsrelevante Tests (nicht nur physisch?), welche die Stelle als Feuerwehrmann in einer Freiwillige Feuerwehr beeinflussen?

All diese Fragen beziehen sich nur auf die Freiwillige Feuerwehr. Ich bin momentan 16 Jahre als und lebe in Bayern. Ich strebe Abitur an und danach einen Beruf in einer anderen Branche. Freizeitlich möchte ich dann als Feuerwehrmann in einer Freiwilligen Feuerwehr dienen.

Ich rede auch nochmal mit der örtlichen Feuerwehrstelle, wo ich beitreten will, jedoch möchte ich davor so gut vorbereitet sein wie möglich.

Falls irgendetwas nicht richtig verstanden wird einfach sagen ;D

Schönes Fest noch!

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  1. Du musst nicht erst jeden Lehrgang abschließen, um dich in der Einsatzabteilung einer FF einzubringen. Vielmehr trittst du erst ein und wirst im Laufe der Zeit von Lehrgang zu Lehrgang geschickt, an deren Ende in der Regel eine theoretische und eine praktische Prüfung stehen.
  2. Lehrgänge finden im Regelfall abends und/oder am Wochenende statt, ggf. besteht aber sowieso eine Freistellungspflicht.
  3. Manche Städte sieben vor Lehrgängen mit einer Vorprüfung aus, zum TM 3/4 darf hier nur, wer die Inhalte des TM 1/2, AGT und Sprechfunkers davor nochmal als bekannt aufzeigt. Das ist aber meiner Erfahrung nach die Ausnahme, Auswahlverfahren gibt es normalerweise nicht. Ausnahme: für den Atemschutzgeräteträgerlehrgang musst du tauglich nach den Grundsätzen der arbeitsmedizinischen Untersuchung G26.3 sein, für Führungsausbildungen gibt es hin und wieder auch Vorprüfungen (so z.B. für den F-III (Gruppenführer) in NRW).
  4. Wer die Prüfung am Ende eines Lehrgangs nicht besteht, hat den ganzen Lehrgang nicht bestanden. Abhängig von den eigenen Qualifikationen kann man auch im Dienstgrad aufsteigen, in NRW wird beispielsweise nur Oberfeuerwehrmann (und fünf Jahre später Hauptfeuerwehrmann), wer die Truppmannausbildung 1 - 4 besteht, Unterbrandmeister wird nur, wer Truppführer ist etc.
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Einfachste Lösung: frag einen Kameraden, wie es bei euch genau bei einem Einsatz abläuft. Aus zwei FFen kenne ich voneinander abweichende Konzepte.

In meiner ersten Feuerwehr ging es nach dem Prinzip "wer zuerst kommt...". Da wird aufs Auto gesprungen und einfach gefahren.
In meiner zweiten Feuerwehr wird gewartet, bis ein Gruppenführer da ist und der teilt sich seine Mannschaft dann für sein Auto ein (je nach Stichwort entweder für das LF oder HLF als jeweiligen Erstausrücker). Da gibt es dann auch nichts zu diskutieren und ggf. wird der Angriffstrupp gar nicht besetzt, wenn beim Feuer kein AGT kommt.

Im Regelfall wirst du am Anfang sowieso als Schlauchtruppmann oder als Melder eingesetzt.

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Zu Beginn kurz zum Prinzip der Besoldung von Beamten:

Beamte werden anhand ihrer Stellenbewertung alimentiert, das Aufgabenprofil entscheidet dabei im Wesentlichen über die Bewertung.

Man kann bei einer Berufsfeuerwehr arbeiten und dort "nur" Brandschutz und Hilfeleistung im 24h-Dienst leisten, man kann aber genau so gut die Verantwortung für 250 feuerwehrtechnische Beamte mitsamt Verwaltungs- und Einsatzführungstätigkeiten tragen. Wo ist der Unterschied? In der örtlichen Berufsfeuerwehr wird die erste Person als Brandmeister/Oberbrandmeister auf einer A7/A8-Bündelstelle beschäftigt, die zweite Person ist Brandrat/Oberbrandrat und als solcher im höheren Dienst (A13h/A14 im Beispiel).

Dasselbe gilt prinzipiell auch für Polizei- oder Zollvollzugsbeamte, die einen Diensthund führen. Die Polizei Berlin hat irgendwann mal ein Bild eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A9g) veröffentlicht, der erhält dann seine Polizeizulage und ggf. Schichtzulagen, Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten etc.

Am Ende muss man rechnen: was ist mit Kindergeld, was ist mit Familienzuschlag, Kirchensteuer, Steuerklasse?

Die von dir angeführte Website bezieht sich auf privat beschäftigte Hundeführer und hat mit Beamten dem Anschein nach nichts zu tun.

Ich denke schon lange über den Hundeführer bei der Polizei nach.

Man geht nicht zur Polizei, um einen Hund zu bekommen. Man geht dahin, um Polizist zu werden und bekommt vielleicht irgendwann mal einen Hund als nettes Gimmick, die Aussichten auf eine entsprechende Stelle sind aber sehr gering.

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Fragen zu Personenunfällen (S-Bahn, Stadtbahn, U-Bahn,)?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zu Personenunfällen in Bezug auf Züge, also S-Bahnen, Stadtbahnen und U-Bahnen.

Ich werde für die nächsten zwei, drei Jahre fast täglich mit S-Bahnen fahren müssen.

Da kann es durchaus mal sein dass ich einen Personenunfall miterleben werde, ich hoffe natürlich nicht dass mir das passiert aber wenn möchte ich vorbereitet sein und auch versuchen zu helfen da ich selber bei einer freiwilligen Feuerwehr aktiv bin.

Mir ist natürlich auch klar, dass man bei einer Person, die von einem Zug überrollt wird meistens nicht mehr viel machen, bzw. helfen kann!

Darum nun hier meine Fragen:

  1. Wenn es zu einem Personenunfall an einem Bahnhof kommt, dürfen die Fahrgäste dann den Zug sofort verlassen oder müssen sie im Zug bleiben bis die Polizei das okay gibt, dass sie den Zug verlassen dürfen? (ich gehe mal stark davon aus dass man bei einem Personenunfall auf einer freien Strecke im Zug bleiben muss.)
  2. Wenn die Passagiere nach einem Personenunfall je doch erst einmal im Zug bleiben müssen, kann man dann irgendwie mit dem Lockführer Kontakt aufnehmen und ihn darauf aufmerksam machen, dass man helfen kann und will (in meinem Fall kann ich das durch die FF besser als Laien)?
  3. (Das würde ich nicht machen(!), interessiert mich halt rechtlich): Dürfte man wenn man im Zug bleiben soll aber noch keine Rettungskräfte anwesend sind eine Scheibe einschlagen um der verunglückten Person zu helfen, schließlich ist das Leben der Person mehr wert als eine Scheibe, auch wenn die Person vermutlich schon tot ist. Und müsste man für den Schaden dann selbst haften?
  4. Wenn man je doch direkt nach dem Personenunfall den Zug verlassen darf, wird nach so einem Personenunfall dann direkt die Bahnstrecke gesperrt bzw. wie lange dauert das ungefähr. Man möchte ja schließlich sich selbst nicht unnötig gefährden wenn man auf die Gleise geht um der Person zu helfen.

Zum Schluss würde mich interessieren ob ihr selbst schon in so einer Situation wart und vielleicht sogar Tipps habt.

Vielen Dank für alle Antworten!

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Das

Dürfte man wenn man im Zug bleiben soll aber noch keine Rettungskräfte anwesend sind eine Scheibe einschlagen um der verunglückten Person zu helfen, schließlich ist das Leben der Person mehr wert als eine Scheibe, auch wenn die Person vermutlich schon tot ist

und das

in meinem Fall kann ich das durch die FF besser als Laien

Vertragen sich nicht. Du solltest wissen, welche Voraussetzung zwingend erfüllt sein muss, damit Gleise betreten werden dürfen.

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§ 3 Abs. 2 SächsFwAPO bringt dich weiter:

Bewerber für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 müssen außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie
1.
den Realschulabschluss,
2.
den Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
3.
einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen.
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Man sollte seine Steuerbescheide vielleicht auch mal lesen.

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Aus dem gehobenen Dienst in die B-Besoldung zu rutschen ist nahezu unmöglich. In Verwaltungsbehörden sitzen dort quasi ausschließlich Volljuristen, von einigen technischen oder naturwissenschaftlichen Bereichen mal abgesehen (der Posten des Oberbranddirektors der Feuerwehr Hamburg ist beispielsweise nach B 4 bewertet).

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Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz sowie das Rettungswesen fallen hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz den Ländern zu, daher gibt es 16 Rechtslagen.

Nachstehend richte ich mich ausschließlich nach der in NRW gültigen Rechtslage:

Der Rettungsdienst wird von den Kreisen und den kreisfreien Städten getragen (§ 6 Abs. 1 RettG NRW); die Träger müssen die Leitstelle unterhalten (einheitliche Leitstelle; §§ 7 Abs. 1 S. 1 RettG NRW, 3 Abs. 7, 4 Abs. 4, 28 BHKG).

Träger der Rettungswachen sind (§ 6 Abs. 2 RettG NRW) auch die Kreise und die kreisfreien Städte, außerdem die großen kreisangehörigen Städte sowie - soweit das im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt ist - die mittleren kreisangehörigen Städte.

Das Personal wird von den Rettungswachen gestellt (§ 9 Abs. 1 S. 1 RettG NRW). Im Prinzip bedeutet das: die kreisfreien Städte, die Kreis, die großen und ggf. mittleren kreisangehörigen Städte stellen das Rettungsdienstpersonal, so ist es zum Beispiel im Kreis Soest. Das rettungsdienstliche Personal ist im Wesentlichen bei der Kreisverwaltung beschäftigt.

§ 13 Abs. 1 RettG NRW gestattet die Mitwirkung von anerkannten Hilfsorganisationen oder anderen Leistungserbringern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, sprich: die Gebietskörperschaft lässt andere Organisationen das Personal (und ggf. die Fahrzeuge) stellen und die Einsätze ausführen. So ist es zum Beispiel in vielen kreisfreien Städten der Fall. Die Stadt Düsseldorf besetzt elf Rettungswagen durch die Feuerwehr selbst und elf Rettungswagen durch Hilfsorganisationen.
Wieder andere Städte (in meinem Beispiel Ratingen und Heiligenhaus (Kreis Mettmann)) betreiben den Rettungsdienst gemeinsam und holen sich kein Personal aus der Kreisverwaltung.

In kreisfreien Städten ist es oft der Fall, dass die RTW der Feuerwehr selbst vor allem zur Eigensicherung dienen. Da fährt dann zum Zimmerbrand neben dem Rettungsdienst für die Patienten ein weiterer RTW zusammen mit dem Löschzug raus, um das feuerwehrtechnische Personal und ggf. die Angehörigen der FF bei einem Unfall schnellstmöglich zu versorgen.

Zuletzt noch

nur ein kleiner Teil von der Feuerwehr?

Die meisten Feuerwehren sind rein ehrenamtlich organisiert; Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sind recht rar gesät. Da ist es für die Gemeinde attraktiver und einfacher, auf HiOrgs zu setzen (oder eben die Durchführung des Rettungsdienstes dem Kreis zu überlassen, ein Beispiel ist der Kreis Kleve: keine einzige hauptamtliche Feuerwehr).

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Könnte ich nach der Probezeit dann in den mittleren Dienst wechseln?

Nein.

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Regelmäßig nicht mal in den B-Besoldungen möglich, die Laufbahnen sind regelmäßig zu durchlaufen.

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Du bist in jedem Land von der Arbeit oder dem Dienst freizustellen, um dem Feuerwehrdienst nachzukommen, zumindest theoretisch.

Praktisch bestehen zwei Probleme:

  1. Womit verdienst du dir deine Brötchen?
  2. Was passiert, wenn du die Arbeit verlässt? Du arbeitest im Rettungsdienst, man kann einen RTW nicht in Status 6 packen, weil du lieber mit der FF zur Brandmeldeanlage oder zum Sturmbaum fahren willst.

Für dich ist die Antwort daher - wie auch für Polizisten, Bereitschaftsrichter, Piloten etc. - du gehst der FF in deiner Freizeit nach und lässt die Arbeit nicht links liegen. In anderen Berufen ist das nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch anders, aber hier kannst du das vergessen.

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Zur Situation in Deutschland: die Leitstellen sind sicherheitssensitive Einrichtungen, in denen nicht nur einfache dem Dienstgeheimnis unterliegende Informationen wie Dienstpläne oder Fahrzeugbelegungen hinterlegt sind, in jeder Leitstelle hat man auch Zugriff auf die örtliche AAO, auf Sonderschutzpläne und weitere Konzepte, die als Verschlusssachen gelten.

Als Schüler ist ein Dauerpraktikum in einer Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst also nicht denkbar. Möglich ist, dass einem kurz die Räumlichkeit gezeigt wird und man vielleicht einen Notruf mitbekommen darf, aber selbst da hat der Lagedienstführer das sehr gute Recht, ein eindeutiges Nein zu geben.

Es geht ganz einfach fast niemanden was an, wer gerade die Bude am Fackeln hat oder wessen Partner mit einem Apoplex in der Badewanne liegt.

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