Fallengelassen Anzeige problem für eine Polizeibewerbung?

6 Antworten

Es kommt drauf an.

Auf welcher Grundlage wurde das Verfahren eingestellt? 170, Abs. 2 STPO? Das ist schon mal was anderes wie als wenn es wegen 153, Abs. 1 STPO eingestellt wurde.

Das gegen einen ermittelt wird, das passiert schon mal und es stellt auch grundsätzlich kein Problem dar, aber es kommt eben darauf an was dabei raus kommt.

Sich zu bewerben, ist nicht verboten. Also darfst du es.

Das eingestellte Verfahren ist in einem Register beim Staatsanwalt registriert, auf welches die Polizei zugreifen kann bei Bewerbungen. Du solltest also nichts verheimlichen.

Die eingeräumte Straftat führte zur Einstellung des Verfahrens. Das ist etwas anderes, es ist kein Freispruch. Es könnte also eng werden.

Eine fallen gelassene Anzeige gibt es ja nicht.

Es gibt höchstens ein eingestelltes Verfahren. Ein Verfahren kann man aus unterschiedlichen Gründen einstellen. Es ist ja nicht immer die erwiesene Unschuld. Oft ist es Geringfügigkeit.

Bei einer Bewerbung muss das angegeben werden und dann spielt der gesamte Sachverhalt eine Rolle. Nicht beamtenrechtlich, aber charakterlich.

Gruß S.

Wenn alles fallen gelassen wurde, sehe ich dort grundsätzlich kein Problem. Man wird aber nochmal darauf zurückgreifen, da im Bundeszentralregister vermerkt ist, dass Sie schon einmal Beschuldigter eines Strafverfahrens waren.


wiki01  12.04.2020, 19:03
da im Bundeszentralregister vermerkt ist, dass Sie schon einmal Beschuldigter eines Strafverfahrens waren.

Nö. Im BZR stehen nur abgeschlossene Verfahren, die in einem Urteil endeten.

Dass schon einmal gegen ihn ermittelt wurde, aber nicht verurteilt, steht im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.

Ich denke wenn sie fallengelassen wurde ist das kein Problem. Sonst könnte ja jeder Hammel jemanden zum Spaß Anzeigen und dieser dürfte dann kein Polizist mehr sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LiamB04 
Beitragsersteller
 12.04.2020, 16:29

Stimmt, danke.