Fallengelassen Anzeige problem für eine Polizeibewerbung?

6 Antworten

Sich zu bewerben, ist nicht verboten. Also darfst du es.

Das eingestellte Verfahren ist in einem Register beim Staatsanwalt registriert, auf welches die Polizei zugreifen kann bei Bewerbungen. Du solltest also nichts verheimlichen.

Die eingeräumte Straftat führte zur Einstellung des Verfahrens. Das ist etwas anderes, es ist kein Freispruch. Es könnte also eng werden.

Es kommt drauf an.

Auf welcher Grundlage wurde das Verfahren eingestellt? 170, Abs. 2 STPO? Das ist schon mal was anderes wie als wenn es wegen 153, Abs. 1 STPO eingestellt wurde.

Das gegen einen ermittelt wird, das passiert schon mal und es stellt auch grundsätzlich kein Problem dar, aber es kommt eben darauf an was dabei raus kommt.

Eine fallen gelassene Anzeige gibt es ja nicht.

Es gibt höchstens ein eingestelltes Verfahren. Ein Verfahren kann man aus unterschiedlichen Gründen einstellen. Es ist ja nicht immer die erwiesene Unschuld. Oft ist es Geringfügigkeit.

Bei einer Bewerbung muss das angegeben werden und dann spielt der gesamte Sachverhalt eine Rolle. Nicht beamtenrechtlich, aber charakterlich.

Gruß S.

Wenn alles fallen gelassen wurde, sehe ich dort grundsätzlich kein Problem. Man wird aber nochmal darauf zurückgreifen, da im Bundeszentralregister vermerkt ist, dass Sie schon einmal Beschuldigter eines Strafverfahrens waren.

wiki01  12.04.2020, 19:03
da im Bundeszentralregister vermerkt ist, dass Sie schon einmal Beschuldigter eines Strafverfahrens waren.

Nö. Im BZR stehen nur abgeschlossene Verfahren, die in einem Urteil endeten.

Dass schon einmal gegen ihn ermittelt wurde, aber nicht verurteilt, steht im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister.

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Nein das tut sie nicht. Außerdem ist es schlichtweg blödsinn zu glauben dass eine Anzeige bzw jede Verurteilung ein Ausschluss bedeutet.

LiamB04 
Fragesteller
 12.04.2020, 16:36

Perfekt, dankeschön.

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Anonymus528371  12.04.2020, 16:40
@LiamB04

Ich lese erst jetzt gerade deinen unteren Text fertig. Nochmal für dich. Erstens eine Anzeige landet überhaupt nicht im Führungszeugnis. Hier zu ist eine Verurteilung nötig. Aber nicht jede Verurteilung heißt dass etwas in deinem Führungszeugnis steht. Wenn du beispielsweise eine gewissen Summe Geld zahlen musst, die nicht höher ist als die Summe x (weiß die Summe gerade nichts aus dem Kopf) dann steht nichts in deinem Führungszeugnis.

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