"Rammstein": Staatsanwaltschaft macht Ermittlungen öffentlich?
Die Staatsanwaltschaft Berlin führt gegen den "Rammstein"-Sänger Till Lindemann und seine Ex-Mitarbeiterin Alena Makeeva aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Sexualdelikts nach § 177 StGB sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Hintergrund sind Äußerungen der Nordirin Shelby Lynn, die in Sozialen Medien verbreitet hatte, dass sie nach einem Rammstein-Konzert mit blauen Flecken aufgewacht sei und vermute mit K.O.-Tropfen betäubt worden zu sein. Sie habe zuvor im Backstage-Bereich an einer Privat-Party mit Till Lindemann teilgenommen, der Sex mit ihr gewollt habe, was von ihr jedoch abgelehnt worden sei.
Dass die Staatsanwaltschaft daraufhin ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, war wegen der Gefahr der Vorverurteilung nie für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Information wurde lediglich auf Nachfrage den Abgeordneten des Berliner Justizausschuss in einer nicht-öffentlichen Sitzung mitgeteilt - und dann an die Medien durchgestochen (siehe hier).
Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte im Anschluss Medienanfragen zur Existenz eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens gegen Lindemann und Makeeva (siehe hier).
Findet Ihr es richtig, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren öffentlich gemacht bzw. dessen Existenz bestätigt hat?
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
4 Antworten
Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtswegen, das öffentliche Interesse besteht.
Aufgrund von mehreren Strafanzeigen.
Das besagt bis auf Weiteres gar nichts.
Dass Backstage Partys keine Kindergeburtstage sind, sollte bekannt sein, auch den Frauen aus der Zero Row.
Freilich wird man das hinterfragen dürfen und müssen, aber eben auch ohne Vorverurteilung.
Alle Seiten äußern sich in diesem Fall öffentlich - dann kann das auch die Staatsanwaltschaft machen. Zumal hier ein öffentliches Interesse besteht.
Auch können dadurch noch Zeuginnen/Opfer ermutigt werden, sich bei den Ermittlungsbehörden zu melden.
Lindemann hat sich doch auch öffentlich dazu geäußert - mit seinem „Statement“. Man sollte keinen falschen Eindruck in der Öffentlichkeit erwecken.
Ich denke, es ist durchaus im Interesse der Öffentlichkeit, dass man weiß, dass die Justiz in dem Fall ihre Arbeit tut und nicht der öffentliche Eindruck entsteht, dass hier nur Journalisten den Anschuldigungen nachgehen.