Was ist mit Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeint?
Guten Tag,
ich wurde vor einiger Zeit zu einer Geldstrafe verurteilt und habe es leider mit der Ratenzahlung versäumt.
Nun habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass ich die Gesamte Summe sofort zahlen soll, ansonsten muss ich mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.
Ich versuche aktuell das Geld so schnell wie möglich aufzutreiben.
Der Staatsanwaltschaft habe ich auch schon geschrieben, ob ich einen Aufschub bekomme, um das Geld binnen 2 Wochen aufzureiben.
Meine eigentliche Frage wäre, was bedeutet "Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe" jetzt genau?
Muss ich jetzt damit rechnen, dass mich die Polizei in den nächsten Tagen abholen kommt?
Vielen Dank im Voraus
5 Antworten
Ganz entspannt!
Wird die Zahlungsaufforderung ignoriert kommen meist noch ein-zwei Mahnungen und erst danach das Schreiben zum Haftantritt! Und selbst dann hättest du noch die Möglichkeit die Geldstrafe zu begleichen. (Was aber nicht bedeutet, dass du so lange warten solltest!)
Diese Vögel versuchen immer, einem den Puls hochzujagen!
Die Vögel?
Er hat Gläubiger! Er ist Schuldner! Wenn er dir Kohle schulden würde, wärest du froh über Vögel!
Die Geldstrafe wurde ja nach Tagessätzen berechnet und diese Zeit mußt Du in Haft, wenn Du Dich mit der Staatsanwaltschaft nicht einigen kannst.
Normalerweise bekommt man einen Brief, wann man wo einzutreffen hat und was man dann mitnehmen darf.
Man muss selber hinfahren; da wird man nicht abgeholt.
Du meinst der Staat verzichtet auf den Vollzug der Strafe ?
Im Brief, der mit der Post kommt, steht drin, wann man....
Habe ich bereits geschrieben.
Die Zurückstellung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gilt damit als aufgehoben.
Das heißt, du gehst für das Geld eine gewisse Zeit in den Bau.
Darauf würde ich mich nicht verlassen.