Ist Ratenzahlung nach Sozialstunden noch möglich?


07.09.2020, 10:15

Hat sich geklärt, hab mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, eine Zahlung in Raten ist noch möglich, ich muss nur einen Antrag stellen und vorweisen wie viele Stunden ich schon abgeleistet habe.

4 Antworten

Wäre auch bereit 100 - 200 Euro im Monat zu zahlen, nur um die Sozialstunden nicht machen zu müssen.

So, so .... Du wärest bereit ...... wirklich nobel ...... meinst Du eigentlich "der Staat" sei Deine persönliche Marionette, welcher dann in die Richtung Deiner Wünsche springt, wenn Du nur an den jeweiligen Strippen ziehst?

Wieviel Deiner Geldstrafe hast Du denn bis dato schon "stillschweigend" ratenmäßig in die Staatskasse eingezahlt? Vermutlich Null.

Überzeuge Deine Familie / Verwandte / Bekannte von Deiner Bereitschaft "den Kredit" in Raten begleichen zu wollen, damit Du dem Haftantritt entgehen kannst.

MMBCTV 
Fragesteller
 07.09.2020, 09:53

Ja, die Höhe der Rate orientiert sich ja nach der Höhe des Einkommens und da ich einer Erwerbsarbeit nachgehen will, also es noch nicht tue sind 100 Euro sicherlich höher als das, was ich dann tatsächlich zahlen muss und wann und wie ich das Zahle ist meine Sache, da müssen Sie sich nicht so despektierlich äußern, hilft keinen

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wilees  07.09.2020, 10:01
@MMBCTV

Sorry ..... das ist nicht despektierlich, sondern realistisch .... denn auch Leistungsbezieher nach SGB II haben diskussionslos eine auferlegte Geldstrafe von ihrem Existenzminimum - Regelsatz zu bezahlen - wie sie das machen kann (und wird ) dem Staat egal sein. Schließlich muss ja niemand Straftaten begehen.

Ach ja und hättest Du neben Deinen SGB II Bezügen ( die Du ja vermutlich erhalten hast ) einen Nebenjob ausgeübt, so hättest Du auch ganz einfach schon einen erheblichen Teil der Geldstrafe tilgen können.

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MMBCTV 
Fragesteller
 07.09.2020, 10:13
@wilees

Ja gut, seit Juli kassiere ich das und als ich das Urteil bekommen habe, waren wir mitten in der Pandemie und da war es jetzt nicht ohne weiteres Möglich ne Stelle zu bekomme, da ich auch zudem in einer relativ kleinen Stadt wohne und das ich die Strafe bezahlen muss, steht ausser Frage und da ne Ratenzahlung möglich ist und ich einer normalen Erwerbsarbeit nachgehen will, hat sich das mit dem Nebenjob auch geklärt. Naja, gut. Danke trotzdem

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Nein, jetzt darfst du die neue Stelle nicht antreten und musst statt dessen die Sozialstunden ableisten. Dummer Beamtenapparat halt.

Um eine Ratenzahlung zu verhandeln hättest du wohl im Vorfeld einen Anwalt gebraucht. Jetzt ist alles schon mit Gerichtsurteil geklärt.

ilonagalcz  07.09.2020, 07:50

Nicht dummer Beamtenapparat, sondern dummer Straftäter.

Wir wollen doch bitteschön die Kirche im Dorf lassen.

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iqKleinerDrache  07.09.2020, 07:51
@ilonagalcz

es geht doch um 1425 Euro .... nicht weil er Gemeingefährlich war oder sowas. Das interessiert den Beamtenapparat aber nicht. Sozialstunden sind Sozialstunden. Selbst wenn dadruch mehr als die vorherige Schuld an Geld "verbraten" wird.

Wahrscheinlich sind sogar beim Strafverfahren schon mehr als 1425 € verbraten worden. Sinnvollere Gesetzesregelungen müssen da her für reine Geldforderungen.

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MMBCTV 
Fragesteller
 07.09.2020, 10:05
@ilonagalcz

Man macht sich schneller strafbar als man denkt, ich wurde z.B. u.a. wegen Beleidigung verurteilt, welche Sie jetzt mit dieser Aussage auch getätigt haben, also...

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Auch mit einer regulären Arbeit kannst du die Sozialstunden machen - am Wochenende und nach Feierabend! Brauchst halt eine Einsatzstelle dafür, die auch zu diesen Zeiten geöffnet hat. Da aber zum Beispiel Alten- und Pflegeheime Klassiker bei solchen Einsatzstellen sind und dort 24/7 gearbeitet wird, ist das eigentlich kein Problem.

Inwiefern die Möglichkeit besteht, doch noch in Raten die Strafe zu bezahlen, musst du mit dem Gericht klären. Frag da bei der Gerichtshilfe nach! Die Kontaktdaten solltest du ja irgendwo in deinen Unterlagen finden.

Ansprechpartner ist die zuständige Staatsanwaltschaft.

Schilder Deine jetzige Situation und beantrage Ratenzahlungen.

Es macht mehr Sinn, wenn Du arbeitest und die Geldstrafe in Raten bezahlst, als im Gefängnis nur Kosten zu verursachen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
MMBCTV 
Fragesteller
 07.09.2020, 09:56

Ja, habe mit der Staatsanwaltschaft telefoniert, also Ratenzahlung ist noch möglich, ich muss nur einen Antrag stellen und vorweisen wie viele Stunden ich schon abgeleistet habe, also hat sich schon geklärt und wenn es diese Möglichkeit nicht gäbe würde ich die Sozialstunden vorziehen, also nicht in den Knast

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