Österreichisches Bundesheer - Einberufung - Aufgehoben?
Hallo,
ich habe im August 2021 die Einberufung erhalten, daraufhin habe ich einige gesundheitliche Befunde zum Militärkommando meines Bundeslandes gesendet.
Heute kam bei mir ein Brief rein in dem steht dass mein Einberufungsbefehl Aufgehoben wurde:
"weil in Ihrem Fall nicht alle Tatbestandsmerkmale des § 9 Abs.1 leg. cit - insbesondere die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung - gegeben sind"
Bedeutet die Aufhebung dass ich den Präsenzdienst gar nicht machen darf oder gilt die Aufhebung quasi nur als Aufschub und ich erhalte später nochmal eine Einberufung?
Ich weiß ziemlich ungenau beschrieben, mehr möchte ich aber nicht Preisgeben. Kennt sich da jemand aus?
Danke!
LG
4 Antworten
Ich bin kein Österreicher. Und auch kein Rechtsexperte. Aber: Die Wortwahl lässt darauf schließen, dass du eben nicht geeignet bist - momentan.
Ob das nachträglich sich noch ändern kann ... weiß ich nicht. Das kannst nur du wissen. Nur du kennst deinen Gesundheitszustand (körperlich/geistig) - im Zweifel nochmal nachfragen, woran es genau lag. Falls nix erwähnt war.
Und dann weißt du ja, ob das etwas ist, was du dauerhaft hast - oder etwas, woran du arbeiten/therapieren kannst - damit es sich gesundheitlich verbessert. Gehe nicht davon aus, dass die sich von sich aus nochmal melden.
Da müsstest du wohl erneut denen was schreiben/bewerben - sofern sich an deiner Gesundheit was verändert (verbessert hat) - ab dann.
Danke, es geht eher darum dass ich Angst habe dass ich dann in 4-5 Jahren wenn ich mitten im Leben stehe nochmal zum Bundesheer muss, dann für die 200-300 € die man monatlich bekommt.
Nachfragen bringt nichts, die Leute die deinen Anruf entgegennehmen sind dermaßen unsympathisch dass eine genaue Auskunft garnicht möglich ist.
Schaust du in Paragraph 9 des genannten Gesetzes nach. Da sollte das dann stehen.
§ 9 Abs.1 leg. des Wehrgesetzes nehm ich mal an, also:
§ 9.(1) In das Bundesheer dürfen als Soldaten nur österreichische Staatsbürger aufgenommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung als Soldaten besitzen.
(2) Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen die Aufnahmebedingungen nach Abs. 1 erfüllen, können auf Grund freiwilliger Meldung vorzeitig als Soldaten in das Bundesheer aufgenommen werden.
Prinzipell unterscheidet das Bundesheer zwischen Aufschub, Ausschluss und Befreiung. ( Aufgehoben wäre theoretisch nur der eine EB)
Je nachdem was bei dir steht wird es so sein.
Wenn du dich nicht genau auskennst einfach mal im Militärkommando anrufen.
Wie lautet deine Wertungsziffer bei der Stellung ?
Lg
Du hast schon genug gesagt.:
"...insbesondere die notwendige körperliche und geistige Eignung für eine im Bundesheer in Betracht kommende Verwendung..."
Die Briefe vom Heer sind so umständlich beschrieben, möchte für mein Gewissen nochmal sichergehen haha :)