Brief von Staatsanwaltschaft bekommen. Was bedeutet der Inhalt?

5 Antworten

Hallo, Beleidigung ist eine Straftat. Daher konnte die Geschädigte das einfach anzeigen und chillen. Die Ermittlungen und die Verfolgung übernahm der Staat.

Nun sagte aber der Staatsanwalt aber, dass er kein Interesse hat, das zu verfolgen.

Nun bist Du aber noch nicht ganz aus dem Schneider, der Geschädigte kann Dich auch zivilrechtlich verklagen, am einfachsten indem er einen Anwalt damit beauftragt.

Der macht das aber nicht kostenlos, der Geschädigte müsste ihm das Geld wohl zunächst vorstrecken.

Käme es zu einem Prozess, müsste der Verlierer alles bezahlen.

RobertLiebling  02.04.2021, 17:02
Beleidigung ist eine Straftat. Daher konnte die Geschädigte das einfach anzeigen und chillen. Die Ermittlungen und die Verfolgung übernahm der Staat.

Erstens ist Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt, wo die Staatsanwaltschaft nur aufgrund eines Strafantrags überhaupt tätig werden darf.

der Geschädigte kann Dich auch zivilrechtlich verklagen

Zweitens bedeutet Privatklageweg keineswegs Zivilrecht. Sondern eine Form der strafrechtlichen Anklage, wo der private Ankläger die Rolle des Staatsanwalts übernimmt.

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Aliha  02.04.2021, 18:32

Mach dich mal kundig darüber, was eine Zivilklage ist, wenn, dann ist hier eine Privatklage möglich, das ist etwas ganz anderes.

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Das heißt das der staatsanwalt nicht weiter gegen dich ermittelt, aber es sein kann das auf dem Weg der Zivilklage von dem Anzeige erstattete noch der Weg vors Gericht gesucht wird... kann also noch teuer werden

Y2021 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:46

Solange es aber weder Zeugen, noch hinreichende Beweise gegen mich gibt, steht es wahrscheinlich Aussage gegen Aussage.

Die Polizei hatte mir ja zuvor auch nen anhörungsbogen zugesandt. Der Tatvorwurf war seitens der Geschädigten sehr, sehr schwammig und unpräzise formuliert.

In so Fällen wird es für den Kläger relativ teuer, da er dann die Kosten trägt. So hab ich das mal gelesen.

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Aliha  02.04.2021, 16:46

Eine Zivilklage ist etwas anderes als eine Privatklage.

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Hanimilk  02.04.2021, 16:47

Die Privatklage gehört zum Strafprozessrecht (§§ 374 ff. StPO)

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Bei Antragsdelikten und ein "Stinkefinger" ist eines, wird oft auf den Privatklageweg verwiesen, weil keinerlei öffentliches Interesse besteht. Für dich bedeutet das zunächst, dass die Sache ausgestanden ist, es sei denn, der Geschädigte nimmt den u.U. teuren Privatklageweg auf sich.

Das heißt zum einen es wird nicht weiter verfolgt, zum anderen das du eine bedauernswerte Persönlichkeit bist, die einfachste Verhaltensregeln nicht kennt...

Y2021 
Fragesteller
 02.04.2021, 16:47

Weiß ja nicht, was die Dame gesehen hat. Fakt ist, ich verwende solche Gestiken nicht - nirgends. Ich hab ne weiße Weste.

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