Brief von Staatsanwaltschaft bekommen. Was bedeutet der Inhalt?
Hallo zusammen, ich bekam die Tage einen Brief von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Text im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr xx,
Bei dem folgenden Fall (ging um Stinkefinger im Straßenverkehr), wurde die Geschädigte auf den Privatklageweg verwiesen.
Mehr stand da inhaltlich nicht drin. Heißt das, dass ich (solange sie diesen weg nicht nutzt) aus dem Schneider bin? Der Brief kam in einem "normalen" Umschlag, also kein gelber.
5 Antworten
Hallo, Beleidigung ist eine Straftat. Daher konnte die Geschädigte das einfach anzeigen und chillen. Die Ermittlungen und die Verfolgung übernahm der Staat.
Nun sagte aber der Staatsanwalt aber, dass er kein Interesse hat, das zu verfolgen.
Nun bist Du aber noch nicht ganz aus dem Schneider, der Geschädigte kann Dich auch zivilrechtlich verklagen, am einfachsten indem er einen Anwalt damit beauftragt.
Der macht das aber nicht kostenlos, der Geschädigte müsste ihm das Geld wohl zunächst vorstrecken.
Käme es zu einem Prozess, müsste der Verlierer alles bezahlen.
Beleidigung ist eine Straftat. Daher konnte die Geschädigte das einfach anzeigen und chillen. Die Ermittlungen und die Verfolgung übernahm der Staat.
Erstens ist Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt, wo die Staatsanwaltschaft nur aufgrund eines Strafantrags überhaupt tätig werden darf.
der Geschädigte kann Dich auch zivilrechtlich verklagen
Zweitens bedeutet Privatklageweg keineswegs Zivilrecht. Sondern eine Form der strafrechtlichen Anklage, wo der private Ankläger die Rolle des Staatsanwalts übernimmt.
Mach dich mal kundig darüber, was eine Zivilklage ist, wenn, dann ist hier eine Privatklage möglich, das ist etwas ganz anderes.
Das heißt das der staatsanwalt nicht weiter gegen dich ermittelt, aber es sein kann das auf dem Weg der Zivilklage von dem Anzeige erstattete noch der Weg vors Gericht gesucht wird... kann also noch teuer werden
Solange es aber weder Zeugen, noch hinreichende Beweise gegen mich gibt, steht es wahrscheinlich Aussage gegen Aussage.
Die Polizei hatte mir ja zuvor auch nen anhörungsbogen zugesandt. Der Tatvorwurf war seitens der Geschädigten sehr, sehr schwammig und unpräzise formuliert.
In so Fällen wird es für den Kläger relativ teuer, da er dann die Kosten trägt. So hab ich das mal gelesen.
Bei Antragsdelikten und ein "Stinkefinger" ist eines, wird oft auf den Privatklageweg verwiesen, weil keinerlei öffentliches Interesse besteht. Für dich bedeutet das zunächst, dass die Sache ausgestanden ist, es sei denn, der Geschädigte nimmt den u.U. teuren Privatklageweg auf sich.
Das heißt zum einen es wird nicht weiter verfolgt, zum anderen das du eine bedauernswerte Persönlichkeit bist, die einfachste Verhaltensregeln nicht kennt...
Weiß ja nicht, was die Dame gesehen hat. Fakt ist, ich verwende solche Gestiken nicht - nirgends. Ich hab ne weiße Weste.
Richtig, ja das heißt es