Polizei Vernehmung muss ich hin?
Morgen habe ich eine Vernehmung bei der Polizei als Beschuldigte. Habe aber jetzt gelesen das man nicht hin muss außer es kommt direkt von der Staatsanwaltschaft. Nun steht aber im Brief folgendes :
„Dieser Vorladung für Sie ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde.“
ich bin verwirrt! Oder ist das einfach nur Einschüchterung ? Der Absender ist aber die Polizei nicht die Anwaltschaft .
15 Antworten
Beschuldigte müssen nicht erscheinen, selbst wenn dem ein Auftrag der StA zugrundeliegt. Liegt einer Vernehmung ein Auftrag der StA zugrunde, so müssen nach einer Gesetzesänderung Zeugen (!) auch vor der Polizei erscheinen, § 163 Abs. 3 StPO. Für den Beschuldigten fehlt eine solche Regel. Nur, dass die Polizei im Auftrag der StA tätig wird, macht die Ladung auch nicht zu einer Ladung der StA.
An deiner Stelle würde ich dort anrufen und mitteilen, dass du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wirst. Dann erledigt sich das zumeist.
Der Einladung musst du nicht folgen. Es ist aber weder so, dass sie "alles versuchen" oder irgendwas "tricksen". Sie gehen den ganz normalen Dienstweg.
Wenn du diesen Termin nicht nutzen willst - es geht ja auch darum, sich zu verteidigen - kommt eben die nächste Vorladung vom Gericht. Man versucht nur, vorher Infos einzuholen, die im Verfahren wichtig sind. Oder die Sache im besten Fall gleich zu klären. Spart Zeit und Geld. Entlastet Gerichte. Der Bürger nimmt das aber nicht an.
Einem berechtigten Verfahren kannst du dich nicht entziehen. Es kommt so oder so.
Gruß S.
In dem Fall musst du hin. Seit 2017 sind polizeiliche Einladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Pflicht. Was du gelesen hast bezieht sich noch auf die alte Regelungen deren Änderung scheinbar noch nicht viele Menschen erreicht hat.
Das sehe ich anders. Die angesprochene Änderung hat eine Erscheinungspflicht von Zeugen bewirkt, § 163 Abs. 3 StPO. Beschuldigte sind nach § 163a Abs. 3 StPO verpflichtet, vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Von der Polizei ist dort keine Rede. Daran ändert auch nichts, dass die Polizei im Auftrag der StA tätig wird, denn das wird sie praktisch immer im Ermittlungsverfahren.
Dieser Satz ist nur dann für dich interessant, wenn du als Zeuge geladen worden wärst.
Für dich als Beschuldigter spielt der keine Rolle.
Siehe § 163 Abs 3 StPO
Was würde passieren wenn ich morgen nicht hingehe ? Würden sie einen neuen Termin machen oder kommen sie zu mir Nach Hause ?
Nichts würde passieren.
Du kannst natürlich hingehen, wenn du neugierig bist, was die dir vorwerfen.
dann solltest du aber tunlichst keine Aussage machen. Und das dann auch bei jeder Frage dazu sagen, dass du eben keine Aussage machst und die sollen das dann auch schriftlich vermerken.
Das ist doch Quatsch!
Das "nichts" passiert, ist auch einfach falsch. Sie haben den Auftrag, zu ermitteln. Dann geht es eben gerichtlich weiter.
Dieser "Einladung" musst Du als Beschuldigter nicht Folge leisten und solltest das auch nicht tun. Der Satz mit der Staatsanwaltschaft ist wohl einfach in dem Vordruck mit drin, denn bei Vernehmungen von Zeugen ist es so dass diese tatsächlich erscheinen und aussagen müssen.
Was den immer wieder auftauchenden Rat einen Anwalt zu konsultieren angeht, so ist das einfach noch zu früh. An einen Anwalt kannst Du Dich immer noch wenden wenn ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommt. Das lohnt sich aber auch nur wenn Du wirklich unschuldig bist.
"Der Satz mit der Staatsanwaltschaft ist wohl einfach in dem Vordruck mit drin,"
Nein ganz sicher nicht: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-durch-die-polizei-oder-staatsanwaltschaft-was-tun_159619.html
Natürlich.
Es geht bei diesem Satz lediglich um einen Vordruck mit dem zum Gespräch "eingeladen" wird. Bei den meisten Vorladungen steht seit Änderung der StPO dieser Satz im Vordruck.
Wie in dem Link erklärt und von mir auch so beantwortet, kann der Fragesteller das Schreiben ignorieren.
Als Beschuldigter...?