Polizeiliche Vorladung, wie reagieren?

8 Antworten

Mein Rat: Höflich mitteilen, dass man nicht erscheinen wird und zeitgleich Akteneinsicht beantragen (§ 147 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 StPO). Danach bist du hoffentlich schlauer, um was es überhaupt geht.

Wenn die Polizeidienststelle in der Nähe ist, würde ich selbst auch erwägen, persönlich hinzugehen und mir einfach nur anzuhören, was mir vorgeworfen wird (keine Aussage machen!). Im Allgemeinen rate ich davon aber ab, wenn man nicht wirklich sicher ist, dass man in der Laage ist, den Mund zu halten. Die Polizisten sind darin geschult, auch Leute zum reden zu bringen, die eigentlich gar nicht reden wollen. Angesichts der Entfernung wäre das für mich hier aber auch so keine Option.

Wie schreibe ich eine "nette" Absage xD

Ihr Schreiben vom XX.XX.2022 - AZ XXXXX

Sehr geehrter Herr XY,

Sie haben mich mit o.g. Schreiben gebeten, zur Vernehmung auf der der Polizeiwache XY zu erscheinen. Ihre Bitte muss ich derzeit leider ablehnen.

Sie verstehen sicher, dass ich mich ohne Kenntnis über den konkreten Tatvorwurf nicht zu dem gegenständlichen Sachverhalt äußern kann. Ich beantrage daher Akteneinsicht gemäß § 147 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 StPO.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Regina3  08.02.2022, 04:44

Ihre Bitte muss ich derzeit leider ablehnen.

Das "leider" ist ja schon fast eine Lüge ;-)

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Answer1234567  08.02.2022, 04:51
@Regina3

Man könnte auch noch schreiben: "Vielen Dank für die freundliche Einladung."

Aber ich fürchte, dann fühlt sich der Polizist tatsächlich "auf den Arm genommen". Und dass möglicherweise gar nicht so ganz zu Unrecht :)

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Answer1234567  08.02.2022, 04:54
@Regina3

Wenn mir Behörden oder Firmen blöd kommen, werde ich oft tatsächlich etwas ironisch... Aber hier will man ja erst mal nicht unbedingt provozieren.

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Regina3  08.02.2022, 04:55
@Answer1234567

Ironie ist schon schön ... wenn ich es schaffe auch gerne so, dass es der Empfänger nicht kapiert, den Chef fragt, und der schnallt es ...

Aber natürlich angemessen vorsichtig sein ...

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Answer1234567  08.02.2022, 04:56
@Regina3

Die "freundliche Einladung" ist hier doppelt böse, weil sie der Polizei vor Augen führt, dass man genau weiß, dass es sich nur um eine "Einladung" handelt, und eben nicht um eine Vorladung, auch wenn die Polizei ihre Einladungen gerne so betitelt.

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Regina3  08.02.2022, 04:59
@Answer1234567

Nur sind die sicher inzwischen auch abgehärtet. Aber man kann sie aus dem Konzept bringen - hatte neulich eine wirklich nette Begegnung mit der Polizei. Habe denen dann wenige Tage später eine echte Kleinigkeit (weit unter 5 Euro) für die ganze Mannschaft auf dieses Revier gebracht ... offene Münder ...

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Robbe126 
Fragesteller
 08.02.2022, 04:56

Wow! Dankeschön

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Answer1234567  08.02.2022, 04:57
@Robbe126

Gerne :) Wenn noch Fragen sind, gerne melden. Antworten kommen aber erst am Nachmittag wieder.

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superseegers  08.02.2022, 09:54

'...derzeit leider ablehnen...' zu schreiben ist quatsch da es suggeriert dass man in Zukunft gewillt sein wird, einer Vorladung zu folgen.

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Answer1234567  09.02.2022, 00:02
@superseegers

Was ich persönlich auch nicht grundsätzlich ausschließend würde. Aber diese Entscheidung und auch die Entscheidung über die Einschaltung eines Anwalts setzte eine Kenntnis des konkreten Vorwurfs voraus. Daher erst mal Akteneinsicht.

Aber ja, das "derzeit" kann man natürlich auch streichen.

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...kann mich jedoch nicht daran erinnern...

Das halte ich für einen Vorwand. Zuwarten bringt nichts. Das eskaliert an die Stawa und dann weiter ans Gericht.
Geh hin und klär das auf. Wenn du jetzt mit 18 schon nicht mehr in der Lage bist, einer Anschuldigung offen gegenüber zu treten und das durchzustehen - egal ob du es warst oder nicht - wird es später nur noch übler mit deiner Karriere. Denn dann is das GARANTIERT nicht das letzte Mal, dass du als Beschuldigter vorgeladen wirst.

Als Beschuldigter musst du dich nicht äußern und auch der Vorladung nicht folgen. Du schreibst, dass du 18 Jahre alt bist. Theoretisch können also noch Diversionsmaßnahmen in Betracht kommen. An deiner Stelle würde ich als mindestens höflich absagen oder um eine Terminverlegung bitten und Akteneinsicht erfragen. Im Idealfall nimmst du dir einen Rechtsbeistand.

Wenn du dann weißt, um was es überhaupt geht und was man gegen dich vorweisen kann, kannst du immernoch entscheiden, ob du dich äußern willst.

Bedenke: Du musst dich niemals selbst belasten! Kooperation wird allerdings gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden meist belohnt. Oftmals kommt es gar nicht zu Gerichtsverfahren oder Urteilen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

Du musst gar nicht absagen. Einfach ignorieren. Du bist nicht verpflichtet, irgendwas zu äußern oder da hinzugehen. Erst bei Vorladung zum Gericht.

Robbe126 
Fragesteller
 08.02.2022, 03:56

Ok, ich habe jetzt wirklich schon oft gesehen das man wenigstens eine nette Email schreiben soll, da die Polizei dich angeblich vorführt...

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NonNam  08.02.2022, 07:29
@Robbe126

"da die Polizei dich angeblich vorführt..." Warum sollte die Polizei das tun? Dann sitzt Du da und schweigst fröhlich weiter. Wäre doch reinste Zeitverschwendung.

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"Anscheinend etwas über Warenbetrug, kann mich jedoch nicht daran erinnern".

Du kannst Dich nicht erinnern, obwohl Du den Brief erst gestern erhalten hast?

Wie kann das sein? Sind denn Deine kriminellen Aktivitäten so mannigfaltig, dass Du Dich explizit an diese "nicht erinnern" kannst? Da wird es wohl Zeit, dass Du ein Strafmass erhältst, welches Dir Deine Aktionen für immer unvergesslich macht.

Robbe126 
Fragesteller
 08.02.2022, 04:20

Heii:) Ja der Brief kam gestern an:) Ich verkaufe seit ca. Sommer 2021 nichts mehr daher kann es nicht sein das ich irgendjemanden Betrüge. Aber das war sowieso nicht wirklich die Frage, es war nur ein Hinweis:) Sonst habe ich auch keine Einträge in der Akte. Schönen Tag!

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Answer1234567  08.02.2022, 04:41
@Robbe126

Wird denn in dem Schreiben ein Tatdatum genannt? Der (angebliche) Tatzeitpunkt kann durchaus ein Jahr in der Vergangenheit liegen, die deutschen Behörden sind zwar für ihre Gründlichkeit, nicht aber für ihre Schnelligkeit bekannt.

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MKey66  12.12.2023, 16:30

Du kennst den Sachverhalt, oder?

Muss ja so sein, wie sonst kannst du dir eigentlich rausnehmen, jemanden als "Kriminell" zu bezeichnen oder dass es "Zeit wird für ein Strafmass" ?!

Wenn du keine Ahnung darüber hast, dann würde ich mich zurück nehmen und keine Dinge behaupten, die nicht relevant und nicht wahr sind.

Du bist Deutsche oder? Denn das ist so typisch Deutsch.... Lästern und Hetzen, das ist die "Tugend" der Deutschen.

Und die meisten sogar noch ohne überhaupt Ahnung von der Sachlage zu haben....

Zumal klar war, dass zum damaligen Zeitpunkt der TE unschuldig war.

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MKey66  12.12.2023, 16:31

Zumal klar war, dass zum damaligen Zeitpunkt der TE unschuldig war.

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