Beschuldigten Vernehmung?
Hallo, unzwar habe ich vor paar Tagen ein Brief mit einer Einladung zur Beschuldigten Vernehmung bekommen. Ich habe im Internet gelesen das ich nicht dahin kommen muss, was ich auch vorhabe. Muss ich die Polizei anrufen und denen bescheid sagen oder reicht es einfach nicht zu kommen.
6 Antworten
Du musst nicht kommen, ich empfehle es dir aber. Du kannst sonst angeklagt werden, ohne davor jemals ein Wort dazu gesagt zu haben. Das ist doof.
Sonst sag lieber telefonisch ab.
Es ist höflich, wenn du das telefonisch absagst.
Bedenke aber, dass dir hiermit das RECHT auf Gehör eingeräumt wurde. Wenn du darauf verzichtest, kann es zu einem Strafbefehl oder Anklage kommen, ohne dass du deine Sicht der Sachlage schildern konntest.
Leider raten viele hier davon ab, ohne die Konsequenzen bzw. die Chancen zu bedenken.
Auch das ist so, sind ja alle rechtlich unheimlich fit und wissen für jeden Fall, der geschildert wird, immer alles genauer, besser und vor allem vollständig richtig.
Du musst nicht hingehen und du musst nicht absagen. Aber absagen macht einen höflicheren Eindruck. Nicht hingehen ist aber in jedem Fall besser, egal was die Polizisten dir hier im Tread raten. Sonst sagst du im Verhör ihnen Sachen, die sie noch gar nicht wussten. Sie sind darin geschult, du nicht. Wenn es denn tatsächlich zu einer Anklage kommt, nimm einen Anwalt der Akteneinsicht bekommt und aufgrund dieser weißt du dann, was sie gegen dich überhaupt in der Hand haben und was gar nicht wissen.
Du musst der Vorladung keine Folge leisten.
Es sollte allerdings der Abstand gebieten, telefonisch den Termin abzusagen.
oder reicht es einfach nicht zu kommen.
Das reicht vollkommen aus, man ist an sowas gewöhnt.
Genau so ist es.