Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen das ich jemanden bedroht ich weiß nicht was auf mich zu kommt?
Hallo ich bin 16 und habe ein Brief von der Polizei bekommen das ich jemanden bedroht habe. Ich habe eine einladung bekommen und bin anschließend dahin gegangen ich habe der Polizistin alles gesagt was passiert ist anschließend hat sie ein Bericht geschrieben und das will sie der Staatsanwaltschaft schicken. Ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt ich habe mich bei diesem Bericht entschuldigt und und habe gesagt das sowas nie wieder mehr vor kommt. Bekomme ich eine Abmahnung oder so ich mache mir sorgen um meine Zukunft das es Konsequenzen gibt.
3 Antworten
Sie werden jetzt alles, was du gesagt hast, gegen dich verwenden, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und eine möglichst hohe Strafe herausholen kann.
Das klingt ziemlich nach Belehrung im anglo-amerikanischen Rechtsraum. ;-)
Ich bin erst 16 ich kann nicht mal eine Hohe anklage bekommen und ich hatte noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt
Der Brief ist ja auch belanglos, entscheidend ist, was man bei der Polizei aussagt. Und wenn man frei heraus alles erzählt, ohne dass ein Anwalt daneben sitzt, braucht man sich nicht wundern, wenn es anders ausgeht.
Selsbtverständlich kannst Du eine "hohe" Anklage bekommen. Beim Tatvorwurf einer Straftat wird nicht zwischen Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht unterschieden, nur bei der Verurteilung.
Erfolgt eine solche, meist zu Sozialstunden oder Jugendarrest, ist deine Zukunft im öffentlichen Dienst,, als Beamter, Pilot, Berufskraftfahrer, sonstige Berufe im öffentlichen Dienst oder Tätigkeiten an besonders sicherheitsgefährdeten Objekten wie Flughäfen oder Kraftwerken stark gefährdet.
Es kommt aber auf die Tatumstände an, und wie glaubhaft und ernsthaft die "Bedrohung" gewesen und gemeint war. Wenn Du Glück hast, hat der Staatsanwalt einen guten Tag und stellt die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit ein, vielleicht auch gegen eine Geldauflage.
Ich hoffe doch das deine Eltern dabei waren.
Die Erziehungsberechtigten müssen bei Vernehmung eines Minderjährigen informiert werden da sie ein Anwesenheitsrecht haben.
Aber so wie ich das sehe, war die Beschuldigung wohl zu Recht. Anders ist folgendes nicht zu erklären.
„ich habe mich bei diesem Bericht entschuldigt und und habe gesagt das sowas nie wieder mehr vor kommt“
Da wünsche ich also noch viel Spaß.
Ich halte das für einen Sachverhalt bei dem ein Anwalt nicht unbedingt hinzugezogen werden muss.
Die haben soviel zu tun, da ist gar keine Zeit für dich.
Im Übrigen hast Du dich sehr anständig verhalten. Deine Ehrlichkeit wird voll berücksichtigt.
@Diagenal / @ZuumZuum
Ich habe selten so viel Müll gelesen, ihr habt beide absolut keine Ahnung, einfach nur lächerlich XD