In erster Linie, weil es seine Aufgabe ist. Und mit der Erwartungshaltung, dass sich diese kleineren Fehler bestenfalls nicht mehr wiederholen. Was die Produktivität steigert.

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Nein, keine Chance

Wie soll das funktionieren? Indem man droht, Arbeitskräfte reihenweise zu "remigrieren"? Ach nein, das sei ja nicht das Ziel, sondern es brauche eben andere Arten der Aufenthaltserlaubnis.

Schon jetzt kann Deutschland den Fachkräftemangel nicht mehr beheben und mit einer Regierung, die einen derartigen Ton an den Tag legt und für Unsicherheit bei Migranten sorgt, kommen erst recht nicht mehr genügend Fachkräfte nach Deutschland.

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Das klärst du am besten beim Hautarzt ab.

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Es gibt unten zwei Bonfires, eines ist etwas näher bei Nito, aber Laufwege hat man bei beiden Bonfire.

Es gibt eine Abkürzung zu Nito early über einen Sarg, um dem Convenant beizutreten und eine Waffe zu bekommen, allerdings bringt dieser nichts mehr, wenn man Nito bekämpft.

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Kannst du natürlich beim Rechteinhaber anfragen. Wird nur zu nichts führen.

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Ja, das ist so rechtlich möglich.

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Die Frage ist ist doch, ob du strafrechtlich wegen Betrugs oder zivilrechtlich wegen Rückzahlungsklage vor Gericht musst.

Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun; strafrechtlich heilt eine Rückzahlung die Straftat nicht, höchstens strafmildernd; zivilrechtlich kann man natürlich noch eine individuelle Absprache heraushandeln.

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Jährlich im Voraus.

Ansonsten alle 3 Monate.

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Wenn, dann kündigt der Internetprovider zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Den Gesamtbetrag über 24 Monate wird er im Zweifel per Mahnung, Inkasso, Gerichtsverfahren ... eintreiben.

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Darf ich mit 18 selbst entscheiden wie lange ich zocke?

ich bin 18 Jahre alt, gehe noch zur Schule und wohne bei meinem Eltern. Ich darf täglich seit ich 16 bin nur 2h am Wochenende und 90 Minuten unter der Woche spielen. Allerdings ist es jetzt mit 18 immer noch so. Alle die ich kenne dürfen so lange zocken wie sie wollen und tun das auch immer. Wenn meine Eltern es fordern helfe ich auch immer wo ich kann und bin nicht zickig. Aber ich finde mit 18 sollte man doch selbst entscheiden dürfen wie lange man zockt. Ich zocke immer mit meinen Freunden und die nervt es auch dass ich nur so kurz kann. In unter 2h täglich bekommt man eben fast nix auf die Reihe. Da lohnt es sich ja kaum. Und übers zocken hab ich am meisten soziale Kontakte. Denn wenn ich aufhören muss zocken meine Freunde unter sich weiter und dann hab ich eben weniger Kontakte zu der Zeit. Ich habe schon mehrmals mit meinen Eltern geredet und es kommt immer wieder die gleiche Antwort. 2h spielen wäre schon süchtig und dass ich länger spielen will zeigt dass ich mehr als nur süchtig bin und Hilfe suchen sollte. Mit 18 sollte man mehr Verantwortungsvoll leben und weniger zocken. Das sagen sie immer. Am liebsten würden sie es mir komplett verbieten. Ich weiß nicht wie ich sie endlich überreden kann. Ich meine ich bin ja 18, aber sie wollen nicht mit sich diskutieren lassen. Und dann häng ich den ganzen Tag am Handy weil meine Freunde alle in der Zeit zocken. Ist das denn normal? Ich sehe immer wieder auch außerhalb von meinen Freunden dass deren Eltern den Söhnen Freiraum geben und sie so viel spielen dürfen wie sie wollen. Was mache ich falsch?

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Du kannst auf jeden Fall ausziehen und dann in deiner eigenen Wohnung so lange zocken, wie du möchtest.

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Wenn ein Sachmangel vorliegt, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Der Händler darf wählen, ob Nacherfüllung oder Reparatur. Wenn der Händler das verweigert oder die Nacherfüllung erfolglos verläuft, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Ob der Händler das dann anerkennt oder man vor Gericht ziehen muss, steht auf einem anderen Blatt.

Ob über die Garantiebestimmungen des Herstellers oder den Versicherungsbedingungen des Versicherers eine "Auszahlung" möglich ist, musst du selbst prüfen/nachlesen.

Es gibt kein reguläres Rückgaberecht, außer der Vertragsschluss war aus irgendeinem Grund mit Rechtsmängeln behaftet.

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Zuständig ist Händler, bei dem du gekauft hast, nicht Sony. Händler unter Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht schriftlich auf den Mangel hinweisen und zur Nacherfüllung auffordern.

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