Der Protokollführer schreibt auf einer normalen handelsüblichen Tastatur. Eine Mindestanschlagzahl zählt zwar zur Einstellungsvoraussetzung, aber eine gewisse Schnelligkeit kommt mit der Erfahrung.
Für etliches, was standardmäßig protokolliert wird, gibt es Tastenkürzel und Textbausteine.
Am "schreibintensivesten" sind die Zeugenaussagen in Strafsachen beim Amtsgericht. Hier muss aber nicht jedes "ähhhh" und "ähm" protokolliert werden. Zeugen wiederholen sich bei ihren Aussagen auch oft. Das muss nicht mehrmals protokolliert werden.
Sobald der Vorsitzende einen Moment seine Notizen schreibt, gibts eine kleine Verschnaufpause.