Der Protokollführer schreibt auf einer normalen handelsüblichen Tastatur. Eine Mindestanschlagzahl zählt zwar zur Einstellungsvoraussetzung, aber eine gewisse Schnelligkeit kommt mit der Erfahrung.

Für etliches, was standardmäßig protokolliert wird, gibt es Tastenkürzel und Textbausteine.

Am "schreibintensivesten" sind die Zeugenaussagen in Strafsachen beim Amtsgericht. Hier muss aber nicht jedes "ähhhh" und "ähm" protokolliert werden. Zeugen wiederholen sich bei ihren Aussagen auch oft. Das muss nicht mehrmals protokolliert werden.

Sobald der Vorsitzende einen Moment seine Notizen schreibt, gibts eine kleine Verschnaufpause.

...zur Antwort

Ich habe schon lange keine Zivilkosten mehr gemacht, aber ich versuche es mal. Vielleicht hilft dir das weiter. Die Beträge der KV-Nummern lasse ich weg.

Streitwert: 5.500,00 Euro, § 45 GKG

KV 1210

KV 9005 Zeugenentschädigung 300,00 Euro bzw. 697,00 Euro

KV 9002 7 Zustellungen zu je 3,50 Euro

Der Zeuge erhält die ihn tatsächlich entstandenen Kosten erstattet.

...zur Antwort

Wenn du gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hast, würde ich zum Termin einen Nachweis mitbringen, aus dem sich klar ergibt, dass du das Geld bezahlt hast.

...zur Antwort

Als Grundlage sollte man seinen Körper- und Farbtyp kennen. So kann man schon Schnitte und Farben meiden, die nichts für einen tun (was nicht heißt, dass man sie nicht tragen kann). Dann kann man sich darüber informieren, welche Farben zueinander passen (Thema Farbkreis, Kontrastfarben, etc.). Da gibt es jede Menge Inhalt in den sozialen Medien. Und dann sollte man wissen, was man trägt. Damit meine ich, den eigenem Stil ein drei, vier Worten zu beschreiben und danach einzukaufen. Das setzt auch voraus, dass man weiß, welche Teile bzw. Schnitte zeitlos sind und welche Trend.

Dieses ganze Wissen eignet man sich aber nicht im Vorbeigehen an, sondern man muss Zeit investieren. Bücher und Youtube sind mir am liebsten, weil hier naturgemäß mehr Zeit und Kapazität vorhanden ist um tiefer in das Thema einzugehen.

Letztlich musst du zuerst wissen, was du sei willst.

...zur Antwort

Jede Sitzung bei Gericht ist wie eine Wundertüte und jeder Richter ist gerne vorbereitet. Sollten rechtliche Fragen auftreten, für die man Zeugen vernehmen muss, werden die gleich alle zum Termin geladen.

Aber wie eine Wundertüte so ist, passieren alle möglichen Sachen im Sitzungssaal. Der Angeklagte gesteht, die Staatsanwaltschaft gibt Ruhe und rechtliche Eventualitäten brauchen nicht mit ins Urteil, weil sie nicht relevant sind und mit einen Nebensatz erledigt werden.

Die Zeugen sind trotzdem gekommen und sind dann meist irritiert, warum sie einfach wieder gehen sollen. Sie haben den Ablauf der Sitzung nicht mitbekommen und wissen nicht, was passiert ist.

...zur Antwort

Dann kann eine öffentliche Zustellung in Betracht kommen.

...zur Antwort

Mach dir nicht so viel Stress. Setze dich mit deinem Farb- und Körpertyp auseinander, dann kommt etliches von alleine. Bei Farbkombinationen kannst du auch auf Content zurückgreifen, der eigentlich an Frauen gerichtet ist. Pinterest ist aus meiner Sicht eine gute Adresse, wenn du auf der Suche nach einen bestimmten Style bist.

...zur Antwort

Warte erstmal ab, ob Aldi einen Strafantrag gegen dich stellt. Wenn es tatsächlich so kommen sollte, kannst du der Polizei immer noch sagen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat.

...zur Antwort

Wenn du den Einspruch zurücknimmst, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

...zur Antwort

Was müsste ich tun, um als Frau in die Rolle des Mannes zu schlüpfen, tun?

Muss ich als Frau Hosen tragen? Welchen Sport mache ich? Ich wusste nicht, dass Sport geschlechterspezifisch ist.

...zur Antwort

Ich gehe davon aus, dass du ein Zivilverfahren meinst.

Wenn dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden, muss er die vollständigen Gerichtskosten und alle Anwaltskosten bezahlen.

Die Gerichtskosten wurden durch den Kläger bereits im Voraus bezahlt. Die bekommt der Kläger vom Gericht nicht einfach so wieder und holt sich dann das Geld vom Beklagten.

Der Kläger stellt am Ende des Verfahrens einen Kostenfestsetzungsantrag an das Gericht. Dort steht drin, wie hoch seine "Ausgaben" waren, sprich Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Das Gericht erlässt einen Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem centgenau drin steht, wie viel der Beklagte an den Kläger zu zahlen hat. Die Hauptforderung ("Der Beklagte zahlt an den Kläger xxx") bleibt hiervon unberührt.

...zur Antwort