Moin in die Runde. Ich hätte da mal eine Frage. Wenn jetzt beispielsweise nächstes Jahr die Wehrpflicht wieder in Kraft treten sollte, müssten dann die sogenannten ,,weißen Jahrgänge,, , die aufgrund der seit 2011 ausgesetzten Wehrpflicht nicht zum Dienst herangezogen wurden, nachträglich ihren Wehrdienst ableisten. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen.