3x zum Amtsarzt?
Hallo, ich beginne ab August eine neue Ausbildung und wurde mittlerweile in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen ,wofür ich im Vorwege zum Amtsarzt musste.
Meine Frage wäre jetzt, ob ich vor der Verbeamtung auf Probe und später dann vor der Verbeamtung auf Lebenszeit jeweils nochmal zum Amtsarzt muss?
Die Ausbildung absolviere ich in Schleswig Holstein.
2 Antworten
Wenn es bei der ersten Untersuchung keinen kontrollbedürftigen Befund gab, gibt es keinen Grund für erneute Untersuchungen.
da fragt sich der bürger - wieso und wovor hat das rathauspersonal angst ?
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – und Lebenserfahrungen.