Kann ich als Beamter auf Widerruf nach einer Pause (Studium) in einer anderen Laufbahn als Beamter wieder einsteigen?
Ich bin zurzeit Beamter auf Widerruf in der Verwaltung möchte aber nach der Ausbildung ein Studium anfangen, wahrscheinlich Lehramt. Kann ich nach meinem Studium als Beamter auf Probe als Lehrer einsteigen? Oder kann ich nach einmaliger Verbeamtung nicht mehr verbeamtet werden?
2 Antworten

Soll man deinem Text entnehmen, dass du deine Ausbildung als Beamter abbrichst?
Dies könnte zur Folge haben, dass du einen Teil deiner Ausbildungs-Einkünfte, oder auch alles an deinen Dienstherrn zurück zahlen musst.
Und natürlich kannst du dann bei einer anderen Behörde eine Ausbildung als Beamter (Lehramtsanwärter) auf Widerruf beginnen. Wenn du dann deine Prüfung bestehst, kannst du dann natürlich Beamter auf Probe werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass du nach deiner Prüfung einige Jahre als angestellter Lehrer tätig bist, bevor du zum Beamten auf Probe übernommen wirst.

Erkundige dich bei deinem zuständigen Personalamt, die können dir diese Frage beantworten.
Eine Ausbildung eines Beamten kostet den Dienstherrn einige Tausend Euro und man erwartet, dass dieser Beamte sollte er die Prüfung bestehen auch bei der Behörde bleibt.
Was steht denn dazu in deinem Ausbildungsvertrag den du auch unterschrieben hast.

Geht problemlos. Hat rein gar nichts miteinander zu tun. Habe auch eine Kollegin, die war erst beim Finanzamt in der Ausbildung (mittlerer Dienst) und dann Lehramt studiert.

Nach deinem Studium bist du übrigens erst Beamter auf Widerruf als Referendar.

Achso ok danke! War mir unsicher, weil ich glaube wenn man Beamter auf Lebenszeit ist, darf man nicht einfach das Beamtenverhältnis kündigen, um später wieder einzusteigen.

Darf man schon, bzw. man kündigt auch nicht, man beantragt die Entlassung.
Aber man kann später halt nicht sagen "ich bin wieder hier" und auf einen Anspruch auf Aufnahme hoffen. Man kann sich wieder ganz regulär bewerben.
Ich möchte die Ausbildung nicht abbrechen. Ich möchte nach der abgeschlossenen Ausbildung studieren. Dann muss ich doch kein Geld zurück zahlen oder? Und warum müsste ich bei einem Abbruch das Geld zurück zahlen?