Mitarbeiter des Umweltamtes habe unser Grungstück durch das Öffnen des Tors unbefugt betreten, ohne die sich zur Zeit im Hause befindenden Eigentümer davor oder danach zu kontaktieren.
Unser Grundstück ist sehr gepflegt, es gibt keinen Müll, keine Ratten.
Meine Fragen:
- Muss die Behörde den Grung für den Anfangsverdacht begründen?
- Die Eigentümer davor oder danach informieren?
- Darf die Behörde das Grundstück fotografieren, obwohl der gepflegte Zustand ersichtlich ist?
- Haben die Eigentümer Recht auf Einsicht in die Akten des Umweltamtes bzgl. des Beschlusses, das Grundstück unbefugt zu betreten?