Man muss laut ihm dann nicht mehr die Hundekaka wegmachen,

Wenn sich da mal dein Freund nicht täuscht.

1.Ist der Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes selbst zu beseitigen und

2.ist die Hundesteuerr nicht dafür gedacht, das Bedienstete der Gemeinde Hundesch........ weg machen.

3.Kann es ihn teuer zu stehen kommen, wenn er nicht schleunigst seinen Hund anmeldet. So manche Kommune versteht da keinen Spaß.

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"In Verkehr bringen" ist bei gefährlichen Gegenständen grundsätzlich verboten und könnte außer einer Strafe auch noch Schadenersatzforderungen auslösen.

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Du fährst wahrscheinlich die A7. Dann besuche unbedingt die Rhön mit dem Berg der Flieger, der Wasserkuppe. Wenn dann noch Zeit ist, auch den Kreuzberg in der bayrischen Rhön.

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Beide kommen aus der gleichen Raffinerie, unterscheiden tun sie sich durch verschiedene Zusätze und vor allem durch die Farbe, aber die wird auch durch Zumischen eines Farbstoffs bestimmt. Tanke also da, wo es billiger ist.

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