Muss ich über eine Lohnpfändung benachrichtigt werden?
Hallo Liebe GF-Gemeinde :-)
heute habe ich meine Lohnabrechnung erhalten und musste feststellen das ein Gerichtsvollzieher einen Teil meines Lohnes pfändet.
sind zwar nur 7,99€ diesen Monat gewesen , aber muss ich darüber nicht informiert werden ?
ein Problem dieser Pfändung habe ich damit nicht , da die Forderung ja besteht , aber mir geht es nur ums rechtliche.
vielen Dank :)
6 Antworten
heute habe ich meine Lohnabrechnung erhalten und musste feststellen das ein Gerichtsvollzieher einen Teil meines Lohnes pfändet.
Wohl eher das Vollstreckungsgericht. Das macht der Gerichtsvollzieher nicht.
sind zwar nur 7,99€ diesen Monat gewesen , aber muss ich darüber nicht informiert werden ?
Du erhältst den Pfändungsbeschluss per Post. Der kann auch etwas zeitversetzt eingehen.
Die Lohnpfändung ist das letzte Mittel, welches sicher im Vorfeld mehrfach angekündigt wurde.
es gibt ja auch überhaupt keine Lohn- oder Gehaltspfändung. Niemand kann bei jemandem Pfänden der nicht selbst Zahlungspflichtig ist.
Was im Volksmund Lohn- und Gehaltspfändung heißt, ist in Wirklichkeit ein "drittschuldnerisches Auszahlungsverbot" Drittschuldner ist der, der dem Schuldner etwas schuldet und gegen den kann ein Zahlungsverbot an den Schuldner erlassen werden.
Wer einen rechtswirksamen Titel in Händen hält, ist überigens freizügig bei der Wahl des Rechtsmittels. Er kann einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen, oder gegen JEDEN von dem er glaubt das er dem Schuldner etwas schuldet, ein drittschuldnerisches Auszahlungsverbot erwirken.
Natürlich gibt es die Einkommens- und Kontopfändung. Die wird auch so im Gesetz benannt in den §§ 829 ff. ZPO. Das, was du mit "drittschuldnerisches Auszahlungsverbot" meinst, ist das sogenannte Arrestatorium und Teil der Pfändung.
Guten Morgen,
nein, tatsächlich gibt es hier eine Ausnahme des verfassungsmäßigen Anspruchs auf rechtliches Gehör im Sinne des § 103 Abs. 1 GG, geregelt in § 834 ZPO. Hintergrund dieser Norm ist der sogenannte "Überraschungseffekt", man will verhindern, dass vor der Zwangsvollstreckung etwas beiseite geschafft wird. Darum wird der Schuldner vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht nicht angehört.
Liebe Grüße
Premados
einerseits verstehe ich das schon, aber wie wie soll bei einer Lohnpfändung was beiseite geschafft werden. Es wird doch vom zu zahlenden Lohn einbehalten, also kommt auf dem Konto gar nicht erst an. Anders wäre eine Kontopfändung.
Ich kenn das, "Ist halt so" ist so ziemlich die unbefriedigendste Antwort in der Juristerei. Mir fällt gerade auch kein Beispiel an, was der Schuldner da noch so machen könnte. Außer kündigen vielleicht, was in den meisten Fällen aber auch reichlich unrealistisch ist. Aber so isses eben. § 834 ZPO spricht ganz allgemein von der Pfändung, die nunmal auch die Pfändung von Arbeitseinkommen umfasst.
Kannst ja mal nen Brief an den Bundestag schreiben und eine Ausnahmeregelung für den § 850c ZPO anregen 😄
Überrascht war ich tatsächlich , aber 7,99€ ist ja nen Witz 😅
Da mussaber nen haufen Schriftverkehr im VORFELD bei dir eingegangen sein.
Ist ja auch.
meine frage ist jedoch nur ob es so richtig ist das ich nicht benachrichtigt werde.
Ok. Mehr wollte ich ja nicht wissen. Das ich selbst dran schuld bin das weiß ich und das bestreite ich auch nicht.
Im Betrieb hatten wir auch einen Fall. Da wurde er vom Lohnbüro informiert, das ein Pfändungsbescheid eingegangen ist und ob das rechtens ist.
Aber ich denke mal , der sollte auch im Vorfeld schon mal Bescheid bekommen haben.
Natürlich würden vollstreckungsmaßnahmen angekündigt , jedoch keine Lohnpfändung.