Fragen zu einem Vollstreckungsbescheid?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn zwei Leute im Mietvertrag stehen, dann haften auch beide in voller Höhe für die Miete - der Vermieter kann diese also "eintreiben", bei wem er will.

Wie ihr persönlich das geregelt habt, ob einer dem anderen seinen Anteil gibt und der an den Vermieter zahlt, oder jeder überweist jeden Monat die Hälfte - ist dem Vermieter ziemlich egal. Wenn dein Mitmieter also nicht zahlt - bist du dran.

Du musst das Geld dann über ein Gespräch oder im schlimmsten Falle eine Zivilklage einfordern.

ihr haftet Gesamtschuldnerisch, ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben, der Vermieter sucht sich jetzt halt dich aus, um die ausstehende Miete einzutreiben.

dein Mitmieter hat leider nicht reagiert. Mich wundert dass er noch keine Fristlose Kündigung ausgesprochen hat.

Widerspruch ist zwecklos - die summe steht offen. versuch halt einen Teil von deinem Mitmieter einzuklagen. mehr bleibt dir nicht

In dem Fall würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen.

Du kannst ja belegen dass Du Deinen Verpflichtungen nachgekommen bist.

Da ihr jedoch gemeinsam im Mietvertrag steht haftet ihr auch gemeinsam.

Wenn beide im Mietvertrag stehen, waren ja auch beide im Gericht bzw. im Mahnbescheid und kennen den Vorgang.

Bezahle die Forderung, ist billiger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schleudermaxe  16.12.2020, 13:57

Nachsatz, wurdest Du nicht verurteilt, kann auch nicht bei Dir gepfändet werden.

Zitat:

Hat der Vermieter nur einen oder einzelne Mieter verklagt, und stellt sich bei der Vollstreckung heraus, dass dieser bzw. diese Mieter nicht über hinreichendes pfändbares Vermögen verfügt bzw. verfügen, kann der Vermieter aus dem Urteil nicht im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den nicht verklagten Mieter vorgehen.

Um dies möglich zu machen, bedarf es dann einer erneuten Klage gegen den zunächst nicht mitverklagten Mieter.

Dies kann vermieden werden, indem von Anfang an alle Mieter verklagt werden.

1

Wenn ihr beide im Vertrag steht, haftet ihr beide in voller Höhe. Wenn er nicht zahlt, musst du das halt machen. Du kannst zivilrechtlich das Geld wieder einklagen. Ist aber lang und teuer...