Vermögensauskunft - was wird gepfändet werden?
Guten Morgen,
mir steht eine Vermögensauskunft bevor.
In meinem Besitz befinden sich nicht viele, tolle Dinge. Aber vielleicht trotzdem welche, die für den Gerichtsvollzieher von Bedeutung sein könnten?
Bei der Vermögensauskunft geht es um eine Forderung von etwa 950€, die ich nicht zahlen kann. Eine Schuldnerberatung habe ich bereits aufgesucht (ich habe leider noch mehr Schulden) und die Insolvenz wird voraussichtlich gegen Ende diesem Jahres starten.
Nun, ich habe eine großen Flachbildfernseher von Phillips (von 2019), ein Samsung Handy (von 2018) und einen AllInOne PC von CSL. Des weiteren fahre ich einen VW Golf 4 und habe eine große Couch (Wohnlandschaft) auf der ich schlafe.
Also stehen für den Gerichtsvollzieher für die Pfändung zur "Auswahl":
- VW Golf 4 (BJ. 2003, 228.000 KM und 75PS
- Flachbildfernseher von Phillips (von 2019)
- Samsung Smartphone (von 2018)
- CSL All in One PC
Zum Auto ist zu sagen, dass es nur noch 3 Monate TÜV hat und ich es nicht für die Arbeit bzw. um diese zu erreichen, benötige.
Meine Frage ist nun:
Welche Dinge muss ich in der Vermögensauskunft (es ist meine einzige und erste) angeben (Kühlschrank, Backofen, Lampen) und welche Dinge werden wahrscheinlich gepfändet werden?
Ich möchte in der Vermögensauskunft - wahre - Angaben machen und mich daher etwas vorbereiten, um auch keine Fehler zu machen.
Vielen Dank für alle ernstgemeinten Antworten.
3 Antworten
Wenn du dort bist, fragen die dich direkt. "Haben Sie XYZ - z.B. teuren Schmuck"...
Kritisch könnte es beim Auto bei dir werden, der TÜV wird da wenig Rolle spielen.
Kühlschrank und Co sind Standartsachen die alle haben dürfen.
1 TV darf man auch haben und ein Handy auch.
Was sie fragen werden, ist, ob du Bargeld dabei hast, und in deinen Geldbeutel schauen - das machen sie gerne.. sozusagen als "Anzahlung".
Ansonsten, denke ich hast du bei den aufgezählten Dingen nichts wirklich pfändbares.
Ausser vielleicht noch der PC.
Nein eine Körperkontrolle machen sie nicht. Man geht ins Büro von dem Gerichtsvollzieher, dann fragt der einem direkt was man hat also geht eine Liste durch. Du antwortest. Dann die Frage haben Sie Bargeld dabei und dass du mal deinen Geldbeutel zeigst zb. dann wird's gezählt und als Anzahlung angenommen. (Sollte man besser nicht verweigern. - sie nehmen meistens dann alles was drin ist, also am besten nur das rein tun, was du verteten kannst.)
Wenn du alle Angaben gemacht hast, wägt der Gerichtsvollzieher ab ob es überhaupt Sinn macht dir einen Besuch abzustatten. Alles so Faktoren, ob er das Gefühl hat du könntest was verbergen, Aussagen falsch gemacht haben oder eben ob er vermutet du könntest irgendwelche weiteren wertvollen Gegenstände haben. Wenn es ein netter und kulanter ist, du gut mitwirkst und ehrlich erscheinst, kann es sein dass er sagt dass er es nicht als nötig empfindet zu dir nach Hause zu kommen. Dann unterschreibst du die Vermögensauskunft und sollte sich was verändern mal, dann musst du das angeben. Nach ein paar Jahren ist die Vermögensauskunft dann abgelaufen und muss erneuert werden, dann musst du das selbe nochmal machen und hingehen.
Sollte er zu dir nach Hause kommen wollen, dann wirst du womöglich einen Termin bekommen.
Das mit dem Auto wie, wann das gepfändet wird, weiss ich nicht, sorry.
Ich hoffe, die pfänden dir Auto, PC und Smartphone und alles, was da noch zu versteigern ist.
Schuldner sind meist nur noch auf sich bedacht, wie sie möglichst nichts weggeben oder zahlen müssen!
Dass die Gläubiger ihr Geld nicht bekommen und zusehen müssen, wo sie bleiben, spielt keine Rolle, das interessiert einfach nicht mehr!
Widerlich sowas!
Nach deiner Hoffnung, was sie mir pfänden werden, habe ich nicht gefragt, das interessiert mich auch nicht. Was ist wissen möchte, ist in der Frage klar und deutlich formuliert!
Rein rechtlich hat der Gerichtsvollzieher die Handhabe, wertvolle Gegenstände gegen gleichartige, aber geringwertigere auszutauschen, das hochwertige Zeug zu verscherbeln und davon die Ausstände zu begleichen.
- Fernseher: Es ist durchaus denkbar, dass er dir einen billigen gebrauchten TV hinstellt und dein Gerät versteigert. Das häng davon ab, was das hochwertige gerät voraussichtlich in der Versteigerung bringen wird.
- Handy: Ich glaube nicht dass er da einen tausch macht...das teil würde in einer Versteigerung nicht genug bringen.
- PC: Gehört mittlerweile zum alltäglich Gebrauch und wird zB für Bewerbungen etc benötigt. Wenn du da kein hochwertiges Highend-Gerät stehen hast, bleibt es dir.
- Das Auto...sorry, aber wenn du es nicht für den Arbeitsweg benötigst, warum hängst du dir bei deiner Verschuldung so eine Kostenfalle ans bein? Ab dafür als "Teileträger"...bringt, wenn es noch wenige Monate TÜV hat und fährt, einige hundert Euro und die nimm zum teilweisen Schuldenausgleich! Steig um auf ein Moped, bis du die Schulden los bist!
- Wohnlandschaft hat keinen Wert als Gebrauchtmöbel in einer Versteigerung, die bleibt dir.
Super Antwort, vielen Dank dafür. Von einer Taschenpfändung habe ich schonmal etwas gelesen, machen die dann auch noch eine Körperdurchsuchung vor Ort?
Kommen die dann gleich mit zu einem nach Hause und durchsuchen die Wohnung und hat es sich dann fürs erste nach einer Abgabe der Auskunft.
Wenn die das Auto pfänden, passiert das dann taggleich oder zeitlich versetzt? Und melden die das dann von Amtswegen ab? Wie viel Bargeld sollte man dabei haben?