Genossenschaftsanteile pfändbar?
Hallo Zusammen,
ich habe im September eine Vermögensauskunft abgeben.
Nun werden wir (müssen) voraussichtlich im Sommer umziehen und mein Mann wird als Hauptmieter im Vertrag stehen. Muss ich das beim Gerichtsvollzieher melden?
Allerdings ist es diesmal eine Wohnungsgenossenschaft und man muss Anteile zahlen sobald man eine Wohnung mietet. Wenn nur mein Mann die Anteile kauft und Mitglied wird ,können die Anteile trotzdem gepfändet werden ? Es ist eine Sozialwohnung. Außerdem liegen die Anteile sehr weit unter dem offenen Saldo (fünf Stellig).
1 Antwort
Ein sehr komplexes Thema!
§ 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
(1) Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch den Gläubiger (§ 66) oder den Insolvenzverwalter (§ 66a) ist ausgeschlossen, wenn
1. die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Nutzung der Wohnung des Mitglieds ist und
2. das Geschäftsguthaben des Mitglieds höchstens das Vierfache des auf einen Monat entfallenden Nutzungsentgelts ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten oder höchstens 2.000 Euro beträgt.
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