Baugenossenschaft Wohnung vererben geht das?

4 Antworten

Ich vermute,das geht nur in einer Lebensgemeinschaft,

z B wenn sich eine Person bei dir offiziell anmeldet

und du dem Vermieter mitteilst dass du jetzt in einem 2 oder 3 Personenhaushalt lebst.Es ist meines Wissens ja nicht verboten eine weitere Person mit einziehen zu lassen,aber Untermiete könnte eventuell,verboten sein.

Das hängt von den Statuten der WBG ab. Wenn in ihren Statuten die Übertragbarkeit des Hauptmietverhältnisses vorgesehen ist, dann kann der Erbe die Wohnung als neuer Hauptmieter übernehmen. Wenn das in den Statuten nicht vorgesehen ist, sind die Wohnungen dem ordentlichen Vertragsrecht unterstellt und dann erfordert es das Einverständnis beider Parteien, ob alle Rechte und Pflichten aus dem vorhergehenden Vertragsverhältnis an einen Erben übergehen. Das zum normalen Erbgang. Von Untermiete noch keine Spur.

Untermiete von Wohnungen einer WBG liegen da anders. Das Untermietverhältnis wird zwischen Mieter und Untermieter mit Einverständnis der WBG geschlossen. Verstirbt der Hauptmieter, ist der Vertrag aufgehoben. Er besteht nicht weiter, da eine juristische Partei wegfällt. In diesem Fall müsste der Nachmieter, welcher von der WBG die Wohnung zugewiesen erhält, den Unermietvertrag neu aushandeln und abschliessen.

Ist aber etwas sehr konstruiert, die Sache. Findest du nicht?