Baugenossenschaft Wohnung vererben geht das?
Kann ich meinen Mitvertrag den ich bei einer Baugenossenschaft habe vererben? Also eine Eigentumswohnung vererben das kennt ja jeder. Aber wie sieht das mit einer Wohnung aus, die ich bei einer Baugenossenschaft habe. Man spricht ja auch nicht von einem Mietvertrag sondern von Anteil der Baugenossenschaft. Ja, Genossenschaftsanteile habe ich. Ja, diese Anteile darf ich vererben. Aber wie ist denn das mit meiner Wohnung? Die ja auf mich, meiner Person und der Genossenschaft abgeschlossen ist. Ist diese Person bürgerlichen Rechts, das bin ich, nicht mehr da, dann wird dieser Vertrag ungültig. Vererben kann ich den geschlossenen Vertag zwischen der Genossenschaft und mir wohl nicht? Aber folgendes Konstrukt: Ich schließe zu Lebzeiten einen Vertrag zur Untermiete, zwischen einer Person die ich als erben einsetze. Eben einen Scheinvertrag. Der Hauptmieter ist zwar nicht mehr da, aber der Untermietvertrag müsste dann doch weiter gültig sein? Wenn ja, dann würde die Genossenschaft nur mit Untermieter neu Vermieten können oder was? Aber vielleicht ist das ja alles viel einfacher?
4 Antworten
Ich vermute,das geht nur in einer Lebensgemeinschaft,
z B wenn sich eine Person bei dir offiziell anmeldet
und du dem Vermieter mitteilst dass du jetzt in einem 2 oder 3 Personenhaushalt lebst.Es ist meines Wissens ja nicht verboten eine weitere Person mit einziehen zu lassen,aber Untermiete könnte eventuell,verboten sein.
... nur auf Zeit.
Kannst Du nachlesen:
Wann kommt es zur Vererbung des Mietvertrages :
https://kautionsfrei.de/blog/kann-man-einen-mietvertrag-vererben
Das hängt von den Statuten der WBG ab. Wenn in ihren Statuten die Übertragbarkeit des Hauptmietverhältnisses vorgesehen ist, dann kann der Erbe die Wohnung als neuer Hauptmieter übernehmen. Wenn das in den Statuten nicht vorgesehen ist, sind die Wohnungen dem ordentlichen Vertragsrecht unterstellt und dann erfordert es das Einverständnis beider Parteien, ob alle Rechte und Pflichten aus dem vorhergehenden Vertragsverhältnis an einen Erben übergehen. Das zum normalen Erbgang. Von Untermiete noch keine Spur.
Untermiete von Wohnungen einer WBG liegen da anders. Das Untermietverhältnis wird zwischen Mieter und Untermieter mit Einverständnis der WBG geschlossen. Verstirbt der Hauptmieter, ist der Vertrag aufgehoben. Er besteht nicht weiter, da eine juristische Partei wegfällt. In diesem Fall müsste der Nachmieter, welcher von der WBG die Wohnung zugewiesen erhält, den Unermietvertrag neu aushandeln und abschliessen.
Ist aber etwas sehr konstruiert, die Sache. Findest du nicht?