Einstimmigkeit für Gründung einer Genossenschaft?
Hallo,
Ich wüsste gerne, ob für die Gründung einer Genossenschaft als juristische Person die Zustimmung aller Gesellschafter (also ein einstimmiger Beschluss) notwendig ist und - wenn möglich, ob das auch im ungarischen Recht so ist und wo genau das geregelt ist.
Konkret geht es darum, dass wir in Ungarn eine Miteigentümergemeinschaft von 25 Hauseigentümern haben, und dass neben anderen Dingen die alte Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts strittig bzw. laut einer ungarischen Anwältin (die sich leider zurückgezogen hat) in Ungarn überhaupt obsolet ist, wir also als Eigentümergemeinschaft möglicherweise keine juristische Person sind und nach außen daher als solche nicht handeln können. Daher gibt es (wie so oft in solchen Gemeinschaften) hitzige Diskussionen über die Notwendigkeit einer Änderung der Rechtsform und darüber, welche Rechtsformen in Betracht kommen.
Meiner Meinung nach wird man halt niemanden gegen seinen Willen in eine bestimmte Rechtsform zwingen können, aber es gibt den Standpunkt, dass eine 2/3-Mehrheit ausreichen könnte (die müsste man sich aber wohl einstimmig ausbedungen haben?).
Kurz gefragt: Braucht es Einstimmigkeit, und wo finde ich diese Regelung?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
1 Antwort
Unabhängig von der Feststellung, dass zur Gründung einer beliebigen Gesellschaft immer die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist (es geht ja nicht um eine Umwandlung!), handelt es sich hier um eine komplexe Frage ungarischen Rechts, die nur ein ungarischer Fachanwalt mit hinlänglicher Sicherheit wird beantworten können.
Auch das ist eine Frage ungarischen Rechts.
Davon abgesehen kann eine nicht korrekt gegründete oder bestehende Gesellschaft auch nicht rechtsgültig umgewandelt werden IMHO. Wenn (und davon würde ich jetzt aus dem Text heraus ausgehen) die Eigentümergemeinschaft nach ungarischem Recht keine mindestens teilrechtsfähige Gesellschaft (analog zur WEG) darstellt, muss zunächst erstmal eine gegründet werden, denen die Eigentümer dann beitreten können. Das riecht nach jahrelangem juristischen Tauziehen. Meine Empfehlung wäre demzufolge auch, sich zeitnah von dieser Immobilie zu trennen.
Danke für deine kompetente, wenngleich natürlich für mich auch ernüchternde Antwort! Mit dem Gedanken des Verkaufs habe ich mich schon gespielt, alleine schon, weil es ständig Diskussionen und Streit gibt. Mein Herz und die Marktlage müssen aber noch zustimmen bzw. passen. Ich werde mal Sicherheit bei einem ungarischen Anwalt einholen.
Danke! Das mit dem ungarischen Anwalt sehe ich auch so, aber auch da sind sich die Eigentümer uneinig, das wird also Eigeninitiative (auch finanziell) erfordern.
Ganz grundsätzlich nur: könnte man bei der Gründung einer Genossenschaft von einer Umwandlung sprechen, wenn man bereits eine juristische Person ist (zB eben GesbR), oder handelt es sich jedenfalls um eine Neugründung? Anders gefragt: kann man eine GesbR in eine Genossenschaft umwandeln und könnte dann das Erfordernis der Einstimmigkeit wegfallen?
Nochmals danke!