Einstimmigkeit für Gründung einer Genossenschaft?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unabhängig von der Feststellung, dass zur Gründung einer beliebigen Gesellschaft immer die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist (es geht ja nicht um eine Umwandlung!), handelt es sich hier um eine komplexe Frage ungarischen Rechts, die nur ein ungarischer Fachanwalt mit hinlänglicher Sicherheit wird beantworten können.

AlexH29 
Fragesteller
 25.04.2022, 09:33

Danke! Das mit dem ungarischen Anwalt sehe ich auch so, aber auch da sind sich die Eigentümer uneinig, das wird also Eigeninitiative (auch finanziell) erfordern.

Ganz grundsätzlich nur: könnte man bei der Gründung einer Genossenschaft von einer Umwandlung sprechen, wenn man bereits eine juristische Person ist (zB eben GesbR), oder handelt es sich jedenfalls um eine Neugründung? Anders gefragt: kann man eine GesbR in eine Genossenschaft umwandeln und könnte dann das Erfordernis der Einstimmigkeit wegfallen?

Nochmals danke!

0
FordPrefect  25.04.2022, 09:51
@AlexH29

Auch das ist eine Frage ungarischen Rechts.

Davon abgesehen kann eine nicht korrekt gegründete oder bestehende Gesellschaft auch nicht rechtsgültig umgewandelt werden IMHO. Wenn (und davon würde ich jetzt aus dem Text heraus ausgehen) die Eigentümergemeinschaft nach ungarischem Recht keine mindestens teilrechtsfähige Gesellschaft (analog zur WEG) darstellt, muss zunächst erstmal eine gegründet werden, denen die Eigentümer dann beitreten können. Das riecht nach jahrelangem juristischen Tauziehen. Meine Empfehlung wäre demzufolge auch, sich zeitnah von dieser Immobilie zu trennen.

1
AlexH29 
Fragesteller
 25.04.2022, 10:16
@FordPrefect

Danke für deine kompetente, wenngleich natürlich für mich auch ernüchternde Antwort! Mit dem Gedanken des Verkaufs habe ich mich schon gespielt, alleine schon, weil es ständig Diskussionen und Streit gibt. Mein Herz und die Marktlage müssen aber noch zustimmen bzw. passen. Ich werde mal Sicherheit bei einem ungarischen Anwalt einholen.

1