Geld für Mietvertrags Ausfertigung?

3 Antworten

Nein. Eine solche Gebühr kann nicht verlangt werden. Es fällt in das eigene Risko des Vermieters, dass er Arbeit hat mit einem Vertrag und dieser dann doch nicht zustande kommt. Es existiert kein Gesetz, dass dem Vermieter einen solchen Anspruch geben würde.

Hatten sie dir zugesagt und du ihnen auch?

Es hat nur der schriftliche Vertrag gefehlt?

Dann ist eine solche Gebühr angemessen und zulässig.

Gerhart  06.12.2021, 06:57

Der Vermietungsantrag des Vermieters an den Mietinteressenten ist nicht kostenpflichtig.

0
Renick  06.12.2021, 08:26
Dann ist eine solche Gebühr angemessen und zulässig.

Wenn du so etwas sagst, dann muss es dafür auch ein Gesetz, das dies rechtfertigt. Bitte nenne dieses Gesetz.

0
AnglerAut  06.12.2021, 08:37
@Renick

311 II bgb. Culpa in contrahendo.

wenn man durch sein vorvertragliches verhalten den Verhandlungspartner dazu veranlasst Kosten zu haben, so ist man ersatzpflichtig, wenn man ohne Grund die Verhandlungen abbricht.

30€ für das erstellen eines Vertrages ist nicht unangemessen.

0
Renick  06.12.2021, 08:58
@AnglerAut

Nein, dieser Paragraph ist nicht geeignet, um die Gebühr zu rechtgertigen. Denn für diese Rechtsnorm ist es Voraussetzung, dass der Vermieter bereits fest davon ausgehen musste, dass es zu einem Vertrag kommen würde, man also nur noch über Details im Vertrag zu verhandeln hat.

Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben. Denn laut Fragestellung hat der Bewerber erst mal nur einen Vertragsentwurf bekommen, er kannte die Inhalte also noch gar nicht, über die man noch hätte verhandeln können.

0
AnglerAut  06.12.2021, 09:07
@Renick

Der Fragesteller hat ein Angebot bekommen und dieses seiner eigenen Aussage nach bereits angenommen. Lediglich die vereinbarte schriftform war nicht erfüllt.

In diesem Stadium darf der Vermieter davon ausgehen, dass es zu einem Vertragsschluss kommt.

0
Renick  06.12.2021, 09:48
@AnglerAut

Zu dem Zeitpunkt gab es aber nur allein den Vertragsentwurf. Für diesen kann der Vermieter nichts verlangen. Du hättest recht, wenn es anschließend Verhandlungen über Details zum Vertrag gegeben hätte, also für Aufwendungen, die dem Vermieter dann erst entstanden sind. Der Vermieter verlangt die Gebühr aber ja schon pauschal nur allein für den Entwurf, und das geht nicht.

0
AnglerAut  06.12.2021, 09:54
@Renick

Lies doch mal die Frage genau:

Der Vermieter teilt dem FS mit, dass er ihn als Mieter möchte. Er weißt darauf hin, dass es zu kosten von 30€ kommt, wenn der FS jetzt akzeptiert und der Vermieter einen Vertrag aufsetzt.
Der FS sagt zu, der Vermieter erstellt einen Vertrag.
dann sagt der FS ab und will die 30€ nicht zahlen.

Der Fragesteller hat nicht für den Entwurf gezahlt sondern für die Erstellung des fertigen Vertrages.

0
Renick  06.12.2021, 10:53
@AnglerAut

Du hättest theoretisch recht, wenn das bei Wohnungsmietverträgen nicht durch §2 Abs. 5 Wohnvermittlungsgesetz ausgeschlossen worden wäre.

0
Renick  06.12.2021, 12:09
@AnglerAut

Doch selbstverständlich. Der Vermieter ist ja in dem Gesetz explizit genannt. Und das ist ganz bewußt vom Gesetzgeber so gewollt, weil ansonsten jedermann das Gesetz umgehen könnte, indem eine Gebühr nicht vom Makler sondern vom Vermieter verlangt wird.

0

Nein, ich denke nicht, stell Dir vor, es gibt 10 Interessenten, mit 9 davon kommt es nicht zur Mietung, dann haben die 270 Euro durch nichts verdient, das sind Betrügermaschen.

AnglerAut  05.12.2021, 23:20

Der Fragesteller hat eine Zusage des Vermieters erhalten. Entsprechend war er der einzige und er ist nach seiner eigenen Zusage noch abgesprungen.

Das hat wohl kaum mit Betrug auf der Vermieterseite zu tun.

1
Gerhart  06.12.2021, 07:05
@AnglerAut

Auch das kann nicht so mit Bestimmtheit gesagt werden, die Umstände des Antrages und der Antragsannahme sind zu berücksichtigen. Also die Frage, wie und wo hat sich Antrag und Annahme des Antrages abgespielt.....Siehe § 145 ff

0
AnglerAut  06.12.2021, 08:34
@Gerhart

154II stellt eine Vermutung auf. Die kann natürlich widerlegt werden. Aber dafür braucht es Anhaltspunkte, die wir hier bisher nicht haben.

0
Gerhart  06.12.2021, 12:41
@AnglerAut

Du meinst doch § 154 (2) BGB? Das ist keine Vermutung sondern Gesetz!

0
Cwmystwyth  06.12.2021, 00:27

In Deinem Szenario ist der Vermieter wohl eher der Betrüger, weil er 10 mal die gleiche Wohnung vermietet.

0
Schimeck  06.12.2021, 00:37
@Cwmystwyth

Na ich weiß nicht was ich davon halten soll, ich war schließlich nicht dabei und ich würde mich auch nicht auf sowas einlassen.

0