Vermieter Vermieter Wohnung an jemand anderes?
Hallo,
kurz zu meiner Frage:
der Vermieter unserer Wohnung hat uns mündlich im Mai diesen Monats die Wohnung zugesagt, im Vorfeld haben wir die Wohnung besichtigt und eine schriftliche Bewerbung geschrieben. Die Renovierung dauerte länger als geplant und wurde erst vor wenigen Tagen fertig gestellt.
Während der Zeitspanne der Renovierung haben wir uns mehrfach telefonisch erkundigt und uns wurde auch unter Mehreren Zeugen telefonisch die Wohnung zugesagt worauf wir hin die Möbel bereits gekauft haben.
nun haben wir erfahren, dass die Wohnung scheinbar an jemand anderes vermietet wurde.
der Vermieter ist telefonisch nicht zu erreichen um sich genauer zu erkundigen.
welche Möglichkeiten haben wir? für einen Mietvertrag/Mietzusage bedarf es ja keine schriftliche Ausfertigung.
Leider müssten wir bis Anfang/Mitte September in der Wohnung sein und haben bisher nur die Möglichkeit auf diese Wohnung da die anderen abgesagt haben. Und wir auch von der Ortschaft nicht groß flexibel sind durch die Arbeit
vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
im Mai diesen Monats
Wann, bitte?
uns wurde auch unter Mehreren Zeugen telefonisch die Wohnung zugesagt worauf wir hin die Möbel bereits gekauft haben.
Und es war keine Zeit, die Zusage mal schriftlich zu machen? In Form eines Mietvertrags oder einer verbindlichen Zusage. So etwas kann man doch ohne weiteres machen, wenn man vor hat Möbel zu kaufen. Da geht man zum Vermieter, sagt ihm, dass man nun die Möbel verbindlich bestellen muss, aber dazu braucht man auch seine verbindliche Zusage = Mietvertrag.
Alles, was Ihr jetzt nicht schriftlich habt, werdet Ihr nicht beweisen können. Trotz Eurer Zeugen, die natürlich alle neutral sind, oder?
nun haben wir erfahren, dass die Wohnung scheinbar an jemand anderes vermietet wurde.
Da verschafft man sich doch jetzt zu allererst einmal Gewissheit. Fragt doch den Vermieter nun direkt, wie es aussieht mit Mietvertrag, Einzugstermin etc.
Da wünsche ich Euch viel Glück, aber die Chancen stehen wirklich nicht gut, wenn in der Zwischenzeit ein Mietvertrag mit jemand anders gemacht wurde.
Ein Mietvertrag kann auch mündlich erfolgen. Die Frage ist halt, Recht haben und bekommen. Wenn er abstreitet, dass das eine Willenserklärung zum Vertrag war, dann steht auch erstmal seine Aussage gegen Deine (mit Zeugen).
Ist es Dir das wert? Einen Vermieter zu haben, mit dem Du schon in Stress in die Wohnung ggf. einziehst?
Suche Dir lieber einen seriösen Vermieter.
ja, auf vollzug des MVs klagen
oder auf ersatz deines schadens, der dir dadurch entstanden ist, dass du von erfüllung des vertrages ausgegangen bist
was sonst?
oder dem vermieter vielleicht erstmal damit drohen
ihm schreiben, dass ihr eine mündlichen vertrag hattet und du dick geld von ihm willst, wenn das jetzt nichts gibt
du hast deine andere wohnung gekündigt, musst in ein hotel, die möbel müssen mehrfach von einer spedition in einen lagerraum gebracht werden und wieder zurück
die kosten willst du dann haben
Ja, wenn man die Zeit und Nerven hat, könnte man den Schaden ggf. einklagen, joa.
Wenn es hart auf hart kommt, muss er aus seiner alten Wohnung raus und hat bis dahin keine neue Wohnung! Dann HAT er den Schaden, und zwar keinen kleinen! Wenn man dem Vermieter eine verbindliche Zusage nachweisen kann (z.B. durch Zeugen), dann wäre es völlig richtig, das nicht einfach hinzunehmen.
Durch die mündliche Zusage ist der Vermieter einen Vertrag mit euch eingegangen. Ein Vertrag muß nicht immer schriftlich sein, der kann auch mündlich geschlossen werden. Wende dich an einen Anwalt und lass dich beraten was du in diesem Fall unternehmen kannst.
Mietverhältnisse mögen durch Schlüsselübergabe und Mietzahlung wirksam zustande kommen, Mietverträge ohne allseitige Unterschriften der Parteien nicht.
Da beides nicht vorliegt, habt ihr lediglich bezeugbare Absichtserklärungen vorzuweisen. Der VM darf hiervon Abstand nehmen, solange nicht eine konkrete Einigung einschl. Mietbeginn, Miethöhe, Betriebskosten übereinstimmend getroffen wurde. Insofern ist er von euren erfolgversprechenden Verhandlungen schlicht zugunsten eines anderen Bewerbers zurückgetreten.
Im Mai diesen Jahres war eigentlich die Wohnung „einzugsfertig“ wurde aber wie gesagt renoviert/modernisiert.
wie gesagt die Wohnung wurde uns mehrfach zugesichert. Da die Eltern meiner Freundin im Haus wohnen „dachten“ wir, dass auf die Zusage dementsprechend auch Verlass sein müsste.
zeugen sind neutral ja. Wie gesagt die Mutter meiner Freundin, Freunde von uns, ich und meine Freundin.
Absichern werden wir uns kommende Woche, falls wir den Vermieter nicht erreichen werden wir ein Beratungstermin bei einem Anwalt vereinbaren. Wenn es denn soweit kommen muss.