Als Mieter abgelehnt weil wir zu jung sind?
Darf der potentielle Vermieter aufgrund von Alter und "WG-Untauglichkeit" ablehnen?
Wir (Ich 24 Jahre mein Bruder 22 jahre) hatten schriftlich Interesse an einer Wohung bekundet.
Wir gaben ohne Nachfrage des potenziellen Vermieters sofort an, das ich Schüler sei und über zuschüsse verfüge und mein Bruder eine Festanstellung als KFZ-Mechatroniker hat.
Wir baten trotz gewünschtem Mindestalter um einen Termin zur Besichtigung der Wohnung. (Da es aus unserer Sicht keine Bedeutung hat, wie jung der Mieter ist, so lange er solvent ist.)
Diese Wohnung wurde nämlich als nicht WG tauglich beschrieben und die Mieter müssten 25 Jahre und älter sein.
Natürlich wurde die Anfrage mit Begründung der WG und des Alters abgelehnt.
Ich sehe mich und meinen Bruder nicht als Wohngemeinschaft, sondern als familiäres Verhältnis an. (Ob ich mit meiner Oma zusammen wohne oder meiner Frau oder meinem Bruder.)
Dankeschön und liebe Grüße
10 Antworten
Grundsätzlich könnte das durchaus eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Alters nach Paragraph1 AGG sein. Das AGG ist auf mietverhältnisse aber in der regel nur anwendbar wenn der Vermieter über 50 Wohnungen vermietet.
Alles klar.. 🤦🏽♀️ Diese Gesetze. Mit was wird es gerechtfertigt, dass man Menschen diskriminieren darf, wenn man selbst weniger Wohnungen hat. Als ob zwei Leute mit 49 Objekten zu weniger struktureller Diskriminierung führen, als einer der 50 Objekte hat und diskriminiert.
Ich weiß, du hast es dir nicht ausgedacht..
Der Vermieter kann sich den Mieter aussuchen. Rechtliche Grundlagen gibt es nicht, die euch helfen würden.
Was hat das jetzt mit dem Gesetz zu tun?
Einfordern kann erst, obs dann getan wird, ist eine andere Sache.
Der Vermieter entscheidet, wer einzieht. Also darf er jeden ablehnen, Grund ist egal.
der Vermieter entscheidet alleine wem er eine Wohnung vermieten will; er kann ein Mindestalter festsetzen. das habt ihr so hinzunehmen.
Ist es denn auch Rechtens? Immerhin haben wir ein Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass besagt, dass man aufgrund des Alters nicht besser oder schlechter behandelt werden darf.
Allein der Vermieter entscheidet an wen er vermietet.Deine Ansichten spielen dabei keine Rolle.Da heisst es nur weiter suchen bis zum Erfolg.
Es sind gesetzliche Regelungen (AGG §1) gegen die verstoßen wird. Das ist nicht einfach nur Ansicht, sondern nicht rechtens
Und das Allgemeine GleichbehandlungsGesetz, dass diese Diskriminierung untersagt?