Hausfriedensbruch nachdem meine Mitbewohnerin ohne meine Anwesenheit meine privaten Gegenstände in Kisten packt?

2 Antworten

auch in einem zimmer zur untermiete genießt man das hausrecht und auch der eigentümer darf nicht ohne genehmigung ins zimmer, insbesondere nicht in abwesenheit des untermieters.

ob du anzeige erstatten willst, musst du selbst wissen, zumindest muss sollte deine mitbewohnerin mal einen denkzettel bekommen, damit sie sich an recht und gesetz hält.

Die wichtigen Dinge zur Beurteilung der Sachlage teilst du nicht mit.

Eine "Zwischenmiete" gibt es nicht. Du hast mit der Vermieterin einen Zeitmietvertrag nach §575 BGB über ein Zimmer (möbliert??) abgeschlossen. Begründung der Vermieterin für die Befristung: Eigenbedarf. Aus welchem Grund blieb die Vermieterin in Besitz der Zimmerschlüssel? Und wie kann es sein, dass die Vermieterin bei eine sogen. Zwischenmiete weiterhin dieses Zimmer bewirtschaftet? Ist sie die Wohnungsmieterin und hat mit Zustimmung des Wohnungsvermieter hier ein Zimmer befristet an dich untervermietet aber nun aktuell in diesem Zimmer wohnt ? Darum der Verpackungvorgang?

Diese Vermieterin hat einen Hausfriedensbruch beganngen. Das entbindet dich aber nicht von der Mietzahlung, es sei denn, sie wohnt wieder in dem Zimmer. Wo würdest du denn aktuell wohnen wollen oder können?