Vermieterin?
Ich bin mit dem Jobcenter verbunden und wohne in einer WG.
Meine Vermieterin hat mir gekündigt .
Ich habe eine Wohnung gefunden die wird das Jobcenter übernehmen .
Ich möchte Ende Dezember schon in die neue Wohnung einziehen .
Benötige ich von meiner jetzigen Vermieterin eine Bestätigung das ich raus darf oder kann ich einfach so gehen aber die Miete wird noch gezahlt bis Kündigungsfrist(3 Monate )
lg
2 Antworten
Du kannsst jederzeit ausziehen, wwenn du sicherstellst, dass deine Gesamtmiete bis Mietende gezahlt wird. 2 Mieten bezahlt das JC aber nicht. Wie steht es also?
Da passiert nichts, denn die Vermieterin muss das nicht unterschreiben sondern nur zur Kenntnis nehmen, kannst du nachweisen, dass die Vermieterin die Kündigung bekommen hat? Etwa durch Briefeinwurf unter Zeugen in den Briefkasten der Vermieterin? Oder durch Einwurfeinschreiben?
Sie hat die Kündigung erhalten Sie meinte das Sie es nicht akzeptiert und nicht unterschreiben wird .
Sie meinte es ist Ihr egal wann ich ausziehe aber die Miete muss Bezahlt werden bis Februar .
das habe ich so oft gesagt das ich es zahlen werde . Sie hat ja meine koution 600 ich habe zu ihr gesagt das Sie für diesen Monat 400€ ziehen soll und es bleiben ja dann 200€ übrig und werde ihr noch 200€ geben damit Sie für Januar die Miete auch hat 400€ und Februar ganz normal werde ich ihr 400€ geben .
sie hat ein Problem….
aber muss meine jetzige Vermieterin damit einverstanden sein also das ich umziehe brauche ich für Jobcenter eine Bestätigung von ihr ?
Du mußt form- und fristgerecht kündigen.
Das ist noch bis 04.12. zum 28.02. möglich.
Meine Miete ist 400€ , ich habe zu meinen Vermieterin gesagt das sie meine koution behalten soll (600€)
für Dezember zieht sie 400€ raus und es bleiben 200€ übrig und für yanuar gebe ich ihr noch 200€ dann hat sie auch für Januar ihre Miete und für Februar leihe ich von einer Freundin aus :)