Vermieterin?

2 Antworten

Du kannsst jederzeit ausziehen, wwenn du sicherstellst, dass deine Gesamtmiete bis Mietende gezahlt wird. 2 Mieten bezahlt das JC aber nicht. Wie steht es also?


lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 17:14

Meine Miete ist 400€ , ich habe zu meinen Vermieterin gesagt das sie meine koution behalten soll (600€)

für Dezember zieht sie 400€ raus und es bleiben 200€ übrig und für yanuar gebe ich ihr noch 200€ dann hat sie auch für Januar ihre Miete und für Februar leihe ich von einer Freundin aus :)

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 17:24
@Gerhart

Für Dezember hat sie das Geld schon genommen von meinen koution .

und es bleiben 200€ übrig und werde ihr 200€ geben für yanuar .
Ich weis nicht wo das Problem ist Sie ist nicht einverstanden mit Januar

Gerhart  01.12.2024, 17:38
@lili2129

Dann gib ihr die 200€ für Januar jetzt schon gegen Quittung, denn die anderern 200€ hat sie ja schon aus der Kaution.

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 21:05
@Gerhart

sie möchte das ich extra 400€ gebe macht kein Sinn

Gerhart  01.12.2024, 21:08
@lili2129

Sie hat nur Anspruch aauf 400€ für Miete 12-2024, hat sie die aus der Kaution entnommen oder nicht?

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 21:10
@Gerhart

Nein sie meinte das ich januar wie es im Mietvertrag steht 400€ obwohl sie meine 200€ dann behaltet ich werde ihr für Januar nur 200€ geben ganz bestimmt

Gerhart  01.12.2024, 21:12
@lili2129

Na klar, mach das so. Welchen Nachweis für die Vereinnahmung der Kaution hast du?

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 21:22
@Gerhart

Wie meinst du das genau mit der Vereinnahmung der koution ?

Gerhart  01.12.2024, 21:58
@lili2129

Die Vermieterin hat doch sich der Kaution von 600€ bemächtigt. Hat sie das schriftlich an dich übermittelt?

Gerhart  01.12.2024, 22:00
@lili2129

Dann musst du das aber unter Fristsetzung verlangen.

Gerhart  02.12.2024, 07:39
@lili2129

Die Kaution ist oder war dein Eigentum, wenn du sie nun an die Vermieterin freigibst , muss sie dir das durch Quittung bestätigen und den Verwendungszweck "Miete Dez. 24 " nennen.

lili2129 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 20:31
@Gerhart

Ich habe jetzt ihr die Kündigung geschickt was passiert wenn Sie es nicht unterschreibt ?

Gerhart  02.12.2024, 21:12
@lili2129

Da passiert nichts, denn die Vermieterin muss das nicht unterschreiben sondern nur zur Kenntnis nehmen, kannst du nachweisen, dass die Vermieterin die Kündigung bekommen hat? Etwa durch Briefeinwurf unter Zeugen in den Briefkasten der Vermieterin? Oder durch Einwurfeinschreiben?

lili2129 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 21:13
@Gerhart

Habe es per Post verschickt gehabt hatte es aber ausgedruckt bei einen Kopie Shop

Gerhart  02.12.2024, 21:17
@lili2129

Wenn die Vermieterin behauptet, sie hätte keine Kündigung von dir bekommen, dann kannst du nicht beweisen, dass sie die Kündigung bekommen hat. Wo wohnt die Vermieterin? Im Haus oder in der Nähe?

Gerhart  02.12.2024, 21:24
@lili2129

Dann stecke die Kündigung in Ihren Briefkasten und schreibe auf das Briefkuvert : Briefeinwurf unter Zeugen 03.12.2024 09:30 h, Unterschrift eines Zeugen (Mach noch eine Kopie)

lili2129 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 21:25
@Gerhart

Habe es heute abgeschickt leider oder soll ich nochmal einen schicken ?

lili2129 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 21:26
@lili2129

Was wenn Sie nicht damit einverstanden ist das ich ausziehe obwohl Sie mich gekündigt hat.

habe 3 Monate kündigensfrist werde aber eh bis Februar zahlen

lili2129 
Beitragsersteller
 03.12.2024, 13:06
@Gerhart

Sie hat die Kündigung erhalten Sie meinte das Sie es nicht akzeptiert und nicht unterschreiben wird .

Sie meinte es ist Ihr egal wann ich ausziehe aber die Miete muss Bezahlt werden bis Februar .

das habe ich so oft gesagt das ich es zahlen werde . Sie hat ja meine koution 600 ich habe zu ihr gesagt das Sie für diesen Monat 400€ ziehen soll und es bleiben ja dann 200€ übrig und werde ihr noch 200€ geben damit Sie für Januar die Miete auch hat 400€ und Februar ganz normal werde ich ihr 400€ geben .

sie hat ein Problem….

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 17:12

aber muss meine jetzige Vermieterin damit einverstanden sein also das ich umziehe brauche ich für Jobcenter eine Bestätigung von ihr ?

Du mußt form- und fristgerecht kündigen.

Das ist noch bis 04.12. zum 28.02. möglich.


lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 17:15

Muss ich bis zum 04.12 Kündigen?

anitari  01.12.2024, 17:23
@lili2129

Bis dann muß die Kündigung bei deiner Vermieterin sein. Der Mietvertrag endet dann am 28.02.2025.

lili2129 
Beitragsersteller
 01.12.2024, 17:26
@anitari

Sie meinte am Februar ist meine Kündigungsfrist