Mieter absagen?

9 Antworten

Solange der Vertrag noch nicht unterschrieben ist kannst Du Dich darauf berufen, daß noch keine Zusage erteilt wurde (mal abgesehen davon, daß Du auch noch hinterher eine gesetzliche Kündigungsfrist von - ich glaube - vorerst 3 Monaten hast). Auch hat er der Höhe der Miete nicht zugestimmt, also sind keine übereinstimmenden Willenserklärungen zustande gekommen. Das heißt, es gibt noch überhaupt keine Vereinbarung. Demnach kannst Du ihn ohne Bedenken als Mieter ablehnen. Mein Tipp: sondiere den Markt noch ein wenig. Ich bin selber Vermieter und kann Dir sagen, daß es definitiv klüger ist, für etwas weniger Miete einen zuverlässigen, kooperativen und anständigen Mieter zu haben als einen, bei dem man sich weder sicher sein kann, obwohl man eine höhere Miete bekommt. Das kann bei einem Mieter, der ständig wegen jeder Kleinigkeit rumnörgelt, von sich aus die Miete kürzt ("Die Heizung war 24 Stunden ausgefallen" etc.) usw. schnell ins Geld gehen.

Wo gibt es denn das, dass die Mieterin beim Auszug ihre Möbel drin lässt? Wenn die Wohnung nicht möbliert vermietet wurde, hat sie die Räume leer zu übergeben.

Es sieht so aus, als dass die Geschwister wirklich meinen, mit Dir können sie alles machen. Auch wenn es Dir schwer fällt, da musst Du klare Grenzen ziehen.

Sie soll ausziehen und Dir Deine Wohnung leer und renoviert übergeben. Dem Bruder keinen Mietvertrag unterschreiben. Der Ärger wäre vorprogrammiert.

Die Antwort von Stellwerk ist doch hilfreich. Hole Dir Hilfe, bevor Du einen neuen Mieter suchst. Dann steht die Wohnung halt mal einen Monat leer. Immer noch besser, als einen ungewollten Mieter zu haben, den Du eventuell nimmer los wirst.

Leider machst du keine Angaben zum Standort. Es gibt aber auch in deiner Nähe einen Hausvermieter-Verband. Da kann man Mitglied werden und hat günstige Beratung und meist auch eine Rechtschutzversicherung, z. B.

Vermieterverein e.V. stellt sich vor

Mietverhältnis - HEV Schweiz (hev-schweiz.ch)

Da du ja nicht nur Vermieten, sondern auch die Wohnung instandhalten und andere Nebenkosten und Steuern zahlen musst, solltest du dir eine Aufstellung machen, wieviel Rücklagen du bilden musst. Es kann ja immer etwas kaputt gehen, das du als Vermieter rasch und auf deine Kosten ersetzen musst. Ausserdem gibt es Gesetze, an welche du dich in Verträgen halten musst.

Schreib auf eine Seite, was du bisher als Mieter und Vermieter an Vorschriften kennst. Auf ein anderes Blatt schreibst du deine Fragen, die du noch klären willst.

Damit kannst du zuerst selbst im Internet Antworten suchen, bzw. schauen, ob dein Verband dazu Unterlagen und Infos anbietet.

Bei weiteren Texten und schriftlichen Kontakten solltest du auch ab und zu einen Blockabsatz oder Leerzeile machen. Ein Endlos-Text wie oben, ist extrem schwer zu lesen und unübersichtlich. Es gibt Musterbriefe, da siehst du auch gute Einteilungen. Das Leben als Erwachsener ist anstrengend, egal ob als Vermieter oder Mieter. Gut informieren und etwas Zeit zum Lernen sind aber gute Investitionen, da du ja in Zukunft damit auch was verdienen kannst.

alles Gute mary

Das mit den Möbeln musst du definitiv schriftlich festhalten und von ihm unterschreiben lassen das es auf seien Wunsch ist!

Nimmst du ihr die Möbel so ab, dann bist du ihm gegenüber auch der Vermieter der Möbel und folglich auch verantwortlich wenn was kaputt geht! Er mietet dann quasi möbliert von dir!

Und die 40€ unterschreib er - oder eben nicht - seine Entscheidung! Wenn er nicht einverstanden ist - Pech für ihn, Glück für dich

Lzsw1605 
Fragesteller
 28.10.2023, 23:38

Danke

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Rotfuchs716  17.11.2023, 22:01

Die Möbel werden nicht auf den Vermieter übertragen nur weil die Schwester sie ihrem Bruder leihen will.

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Repwf  17.11.2023, 22:29
@Rotfuchs716

Ne, dann natürlich nicht - aber genau DAS sollte er als Vermieter schriftlich haben!

Nimmt er einfach der Schwester die Wohnung mit Möbeln ab und der Bruder sagt „bätsch, will ich nicht“ dann räumt er erstmal selbst leer

Genauso wie wenn er das einfach so übernimmt und dann weiter vermietet - dann vermietet er halt möbliert

Er muss sich da schriftlich absichern das es nicht seine môbel sind und werden und das der Bruder dafür die Verantwortung übernimmt! Zb auch dann wenn der mal auszieht und seine sis die Möbel nicht wieder haben willst

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Anderen Mieter suchen. E-Bay-Kleinanzeigen und dann geht es schnell. Immerhin hat sie gekündigt.

Die Übergabe muss ordentlich stattfinden, wenn die Frau die Wohnung renoviert übernommen hat, muss sie wieder renoviert sein. Und zwar fachgerecht!

Sonst versifft das Ding immer mehr und irgendwann zieh ein Mieter aus und du hast eine Ruine.

Lzsw1605 
Fragesteller
 28.10.2023, 23:37

Danke

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Rotfuchs716  17.11.2023, 22:00

Eine Renovierung muss die ausziehende Mieterin nicht zwangsläufig bezahlen!

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Ramboline  24.11.2023, 13:13
@Kleidchen2

Nein, dazu ist eine gesonderte Vereinbarung mittlerweile notwendig.

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Ramboline  24.11.2023, 21:06
@Kleidchen2

Deshalb müssen Mieter auch nicht mehr renovieren, obwohl dies im Mietvertrag vereinbart wurde (s. Gerichtsurteil). Aber gut, wenn du meinst es besser zu wissen, dann …

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Ramboline  25.11.2023, 09:37
@Kleidchen2

Deine Schlussfolgerung ist echt klasse! Glaubst du ernsthaft, dass ich meine Freizeit dazu verschwende, um dir Arbeit abzunehmen Garantiert nicht!

Wenn du es genau wissen willst, dann suche dir die entsprechenden Urteile selbst raus.

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Kleidchen2  25.11.2023, 13:00
@Ramboline

Es ist üblich, seine Behauptungen velegen zu können. Du hast explizit auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Was es offenkundig nicht gibt.

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