Wohnungsgeberbestätigung gleich Mietvertrag?
Wenn ich einem Mieter kündigen will, muss ich dann nur dem Mieter, der im Mietvertrag steht, kündigen?
oder auch allen Personen, die eine Wohnungsgeberbestätigung von mir haben?
das gleiche Problem wie beim letzten Mal:
Mieter mit Mietvertrag: berufstätige Frau Ende 50
Wohnungsgeberbestätigung haben auch die beiden Töchter Anfang 20, beide arbeitslos, eine noch mit Kind und Hund
Meine Mieterin könnte ich sicher wegen Eigenbedarfs kündigen, sie würde sicherlich wieder eine Wohnung finden ... Wer würde aber an die Tochter vermieten??
Habe echt Angst, dass ich die nie mehr loswerden würde.
Darum die Frage: Haben die Töchter eine Recht auf die Wohnung?
4 Antworten
Du hast mit der Mutter einen Mietvertrag gemacht, also musst Du ihr kündigen.
Wenn Du Eigenbedarf anmelden kannst, dann spielt es keine Rolle, dass die Töchter noch da wohnen und ob die eine Wohnung finden werden oder nicht.
Die Wohnungsgeberbestätigung dient dem Mieter nur als Nachweis für das Bürgeramt, damit er sich ummelden kann. Diese ist in keiner Weise irgendwie bindend.
nein, nur die leute, die im mietvertrag stehen
Nur der Mieterin , die Töchter haben nur eine Meldebescheinigung ,das sie in der Wohnung der Mutter wohnen und keinen Miet oder Untermietvertrag ! Haben die Töchter eine Recht auf die Wohnung / Nein !