Kann eine Genossenschaft Komplementär einer KG sein?

1 Antwort

Ja, das kann sie - "eG & Co. KG" ist möglich...

Es gibt keine Beschränkungen.

Sie ist z. B. im Rahmen einer Energiegenossenschaft denkbar und durchaus sinnvoll - damit würde sowohl Bürgerbeteiligung als auch die Integration von Investoren ermöglicht ---> z. B. für die Errichtung von Windrädern bedarf es eines hohen Investitionsaufkommens.