Kann eine Genossenschaft Komplementär einer KG sein?
Juristische Personen können Komplementäre einer KG sein - Eine Genossenschaft ist eine juristische Person. Ich habe die Rechtsform eG & Co KG allerdings noch nicht gesehen, und frage mich deswegen, ob es diesbezüglich eine gesetzliche Beschränkung gibt.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Wirtschaft und Finanzen
Ja, das kann sie - "eG & Co. KG" ist möglich...
Es gibt keine Beschränkungen.
Sie ist z. B. im Rahmen einer Energiegenossenschaft denkbar und durchaus sinnvoll - damit würde sowohl Bürgerbeteiligung als auch die Integration von Investoren ermöglicht ---> z. B. für die Errichtung von Windrädern bedarf es eines hohen Investitionsaufkommens.