Wann wird diese folgende Sache demnächst juristisch bei uns in: (🇩🇪=Deutschland) am grünen Tisch gerichtlich verhandelt?
"Die politische Partei: (BSW=Bündnis Sahra Wagenknecht) hatte nach der: (Bundestagswahl 2025) im: (Februar) nachträglich offiziell eine: (Anwaltliche Beschwerde) gegen das vorläufig fest stehende Wahlergebnis verhängt gehabt mit der Begründung, dass es bei uns in: (🇩🇪=Deutschland) weitere zahlreiche Wahlberechtigte Personen gegeben hatte, aber diese sich zum Zeitpunkt der: (Bundestagswahl 2025) (👎👎👎👎👎👎👎=leider) im Ausland höchstwahrscheinlich im Urlaub größtenteils irgendwo befunden hatten und deswegen nicht an der: (Bundestagswahl 2025) teilgenommen hatten, deswegen sowohl die obige (Geistesfrage, Gesellschaftsfrage oder eventuelle Wissensfrage) von mir selber diesbezüglich..."
4 Antworten
Das kommt darau an wie weit Sarah geht. Letztlich kann es zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen. Diverse Verfassungsrechtler kommen, wie so oft, zu unterschiedlichen ansichten. Meine Meinung ist das die Sache scheitern wird.
Entweder man behandelt etwas am "grünen Tisch", also nur theoretisch, oder vor Gericht, juristisch.
Für leichtere Lesbarkeit ist es sinnvoll nicht alles fettgedruckt zu formatieren, Deine Frage zu lesen strengt die Augen an.
Wahrscheinlich wird es gar nicht verhandelt, denn das ist keine Sache des Gerichts. Die Beschwerde ging an die Bundeswahlleiterin und jede Partei hätte bei so einem knappen Ergebnis genau so reagiert. Aber knapp 14.000 Fehler wird man nicht finden. Die Stimmen wurden sicher schon ein zweites Mal ausgezählt und, da man nichts gehört hat, hat sich nicht am Ergebnis verändert.
Das Problem mit dem Auslandsdeutschen, hier geht es nicht um Touristen (!), sondern um im Ausland dauerhaft lebende Deutsche ist ein Problem, das man von Anfang an in Kauf genommen hat. Schließlich war die vorgezogene Wahl politisch so gewollt und alle Befürchtungen der Bundeswahlleiterin wurden in den Wind geschlagen.
Die wird gar nicht juristisch ausgehandelt.
In NRW finden und fanden bereits wiederholte Auszählungen statt. Kern des Problems sind mögliche Aufzählungsfehler, wo "Bündnis Sarah Wagenknecht" und "Bündnis Deutschland" ab und zu falsch zugeordnet wurden. Das sind aber bislang ermittelte Einzelfälle - bedauerlich, aber menschlich verständlich und! Sie wurden auch bereits korrigiert!
In einigen Wahlkreisen gab es hierzu tatsächlich statistische Unstimmigkeiten. Bei den Nachzählungen wurden dann mal 5, mal bis zu 13 Stimmen umpositioniert.
Das BSW benötigt aber für die magische Hürde 5% ca. 14.000 Stimmen. So viele werden NIEMALS zusammenkommen. Da müssten ja in allen Wahlkreisen +40 Stimmen falsch ausgezählt worden sein, was extrem unwahrscheinlich ist.
Dass das BSW so verfährt, ist verständlich. Insbesondere bei dem sehr knappen Ergebnis. Aber derartige Fehler werden in unserem Wahlsystem nicht gemacht. Wir sind hier nicht in Russland!
Es sollen wohl Fälle vorgekommen sein, allerdings gibt es keine Statistik zur Wahlbeteiligung von Auslandsdeutschen. Es ist also nur eine Behauptung, dass "nur ein Bruchtteil" hätte wählen können. Niemand kann das belegen. Die lauteste Stimme kam wohl lt. Konsulat von in Indien lebenden Deutschen. Aus anderen Ländern war es relativ still - lt. Rückmeldungen der Botschaften und Konsulate.
Man kann daraus schließen, dass eine große Mehrheit der wahlberechtigten Auslandsdeutschen auch "erfolgreich" gewählt haben.
Aber aktuell spielt das nun eh keine Rolle mehr, da das Bundesverfassungsgericht die Klage nicht zugelassen hat.
Auf das Ergebnis der jüngsten Wahl wird die Entscheidung keine Auswirkungen haben.
Soweit ich verstanden habe, geht es auch um Auslandsdeutsche,
die wegen der knappen Frist nicht mehr per Brief wählen konnten.