Genossenschaftsbeitrag?
Hallo :) ich ziehe in eine Genossenschaftswohnung der Sozialbau AG und bekomme den Vertrag zugesendet. Vormieter hat Weitergaberecht. Der Genossenschaftsanteil bleibt drinnen, heißt Vermieter lässt ihn sich nicht auszahlen, sondern ich zahle ihm. Muss ich da eine Differenz aufzahlen der Genossenschaft? Oder würde ich eh exakt dasselbe einbezahlen, was er ausbezahlt bekommen hätte?
2 Antworten
- Genossenschaftsanteil = man wird Miteigentümer
Deshalb zahlt man keine Miete sondern ein Nutzungsentgelt und man hat auch keinen Mietvertrag, sondern einen Nutzungsvertrag (dieser ist aber mietrechtlich einem Mietvertrag gleichgestellt).
Ein Genossenschaftsanteil kann grundsätzlich auf andere Personen übertragen werden und er kann auch verkauft werden - i. d. R. ist die Zustimmung der Genossenschaft notwendig.
Du kaufst dem bisherigen Genossen seine Anteile ab - dafür zahlst Du ihm ein vereinbartes Entgelt - meist ist das niedriger, als die Anteile selbst wert sind.
Das geschieht sehr häufig, weil die Auszahlung der Anteile, wenn man aus einer Genossenschaftswohnung auszieht, oft bis zu 2 Jahre- man möchte aber schnell an das Geld kommen, um z. B. die Kaution in einer anderen Wohnung zu zahlen - daher verkauft man die Anteile i. d. R. zu einem niedrigeren Wert.
Damit kommt der Käufer dann etwas preiswerter an die notwendigen Anteile der Genossenschaft, die man benötigt, um eine Wohnung zu erhalten.
- Der Kaufpreis hat aber keine Auswirkung auf den tatsächlichen Wert der Anteile (Nominalwert) bei der Genossenschaft - dieser Wert bleibt beim Kauf gleich und wird einfach auf Dich umgeschrieben.
Kauft man diese Anteile nicht von einem Genossen, muß man den satzungsgemäßen Anteil in voller Höhe bei der Genossenschaft selbst einzahlen.
Normalerweise müssen die gewinnbringend investieren
der Genossenschaftsanteil verzinst sich
Du musst also die Einzahlung plus Zinsen zahlen
Das würde ja keinen Sinn machen - man zahlt, bei einer Veräußerung, einem Genossen ja weniger, als die Anteile Wert sind - sonst kann man die Anteile ja gleich bei der Genossenschaft selbst einzahlen...
Man muß zudem unterscheiden:
Die notwendigen Pflichtanteile werden i. d. R. verkauft - die freiwilligen Anteile kauft man nicht mit - diese kann man sich auch kurzfristiger auszahlen lassen, als einem die Pflichtanteile ausgezahlt werden...
Was meinst du?