Kulanz bei Wohnberechtigungsschein?

2 Antworten

Hilfe und Ratschläge!

.

Du brauchst keine Ratschläge - Du brauchst den Berechtigungsschein ...

... und den bekommst Du nicht hier sondern auf dem Wohnungsamt.

Ich vermute mal, dass je nach Wohnungsmarkt, die 1,9 m² nicht das Problem darstellen.

  • Antrag stellen.
  • nachfragen
  • ggf. die "Geringfügigkeit und den Wohnungsmarkt ins Feld führen
GutenTag2003  08.05.2021, 23:07

Ergänzung:

Verliert meine tochter nun ihr trautes Heim sowie freunde und soziales umfeld aufgrund von 1,9qm?

Das ist ja wohl der falsche Ansatz. Der Grund würde nicht in dem 1.9m² sondern in Eurer Trennung liegen.

Soviel Ehrlichkeit sollte man schon gelten lassen und keine falschen Beschuldigungen machen und anderen in die Schuhe schieben.

0
ultra606knilch 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:10

so habe ich das ja nicht gemeint, schon klar, dass es ohne die Trennung das Problem gar nicht geben würde, nur, würde ich mit meiner Tochter in der Wohnung bleiben, würde der Vertrag nicht neu aufgesetzt werden, und es wäre kein Problem. Bleibt die Mutter mit der Tochter ist es ein Problem - aufgrund von 1,9qm... alle anderen Unterlagen sind ok... naja, wir werden sehen wie das Amt reagiert. Danke für die Antwort. Der Tipp mit der Geringfügigkeit/Wohnungsmarkt ist ein gutes Argument

1

Leider ist es so, dass die Wohnberechtigung neu geprüft wird. Da steht einem nur eine gewisse qm-Anzahl zur Verfügung. Demnach wird die Wohnung wohl nicht mehr genehmigt werden.