Meine Tochter darf ihre Oma nicht besuchen?


29.12.2021, 11:23

Kurzfassung da es etwas unverständlich ist.

Die Enkelin 29 jahre alt möchte ihre Oma weiterhin sehen.

Da diese nun nicht mehr in der eigenen Wohnung lebt wird ihr der Umgang verboten.

Rockige  29.12.2021, 11:34

Von wem wird der Umgang verboten? Von der Person bei der die Oma lebt? Von der Mutter der 29jährigen?

Katiwhv 
Fragesteller
 29.12.2021, 11:55

Von der Person wo die Oma nun lebt

5 Antworten

Ahem.... was?

Wie sind die Verwandtschaftsverhältnisse nun genau? Denn die Beschreibung in der Frage lässt viele Möglichkeiten offen.

Die Oma: Sie wohnt seit kurzem bei ihrer eigenen Tochter?

Eine Enkelin dieser älteren Dame hatte bisher guten/ persönlichen Kontakt zu ihrer Oma.

Nun möchte die Tochter dieser älteren Dame (die Tochter, bei der die ältere Dame wohnt? Oder eine andere Tochter? Oder die Kindsmutter der Enkelin?) nicht das das Kind dort zu Besuch ist.

Warum? Handelt es sich um zwei verschiedene erwachsene Töchter der alten Dame? Oder Tochter und Schwiegertochter?

Oder besteht zwischen der Frau, bei der ihre Mutter jetzt lebt, und der eigenen Tochter (der Enkelin der alten Dame) kein Kontakt?

Könnt ja sein das die eine erwachsene Frau (die nun ihre Mutter bei sich wohnen hat), selbst eine Tochter (Teenager oder Erwachsenenalter) hat. Und diese erwachsene Frau und ihre Teentochter/ erwachsene Tochter haben gewollt keinen Kontakt zueinander/ extremen Streit miteinander. Und nun möchte die Hauptmieterin/ Besitzerin des Wohnobjektes auf keinen Fall das dieser andere Mensch ihr Wohnobjekt betritt "um die Oma zu besuchen".

In dem Fall müssen Oma und Enkelin einen anderen Ort zum Treffen finden.

Edit: Oder die Kindsmutter möchte nicht, das ihr Kind in "diesem" Haushalt sich aufhält (weil sie die dortigen Bewohner nicht leiden kann, oder weil der Haushalt/ die Bewohner/ die Umgebung eine Gefahrensituation darstellt fürs Kind).

Auch dann muss eben eine andere Möglichkeit gefunden werden wie sich Oma und Enkelkind treffen können. Abseits dieses Wohnobjektes

Katiwhv 
Fragesteller
 29.12.2021, 12:10

Ich versuche mal in Kurzfassung zu erklären.

Die oma lebt bei ihrer Tochter,

Die die Tante der Enkelin ist.

Die oma ist Dement (Anfangsstadium) und wird sehr beeinflusst von ihrer Tochter.

Sie liebt aber auch ihre Enkelin und möchte sie wohl gerne sehen.

Ein Treffen außerhalb der Wohnung lässt die Tochter aber auch nicht zu.

Der Oma wird so lange zugeredet bis sie das macht was die Tochter sagt.

Die Enkelin möchte einfach nur ab und zu ihre Oma sehen, auch um sich davon zu überzeugen das es ihr dort gut geht.

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Nur weil man nicht mehr in der gleichen Wohnung lebt, kann der Kontakt nicht verboten werden.

Außerdem ist es Sache der Oma, wen sie sehen möchte. Das ist nicht aufgehoben, nur weil sie bei der Tochter wohnt. Allerdings hat die Mutter ein Hausrecht.

Möglicherweise fehlen da aber noch Hintergrundinfos.

Hey,

Offiziell ist es So dass die Eltern über ihre Minderjährigen Kinder bestimmen, also rechtlich gesehen nein, auch wenn es schade ist.

LG

maja0403  29.12.2021, 11:22

Nach § 1685 BGB haben auch Großeltern ein Umgangsrecht. Hier liegt es aber vermutlich daran, dass die Tochter kein Kind in ihrem Umfeld haben möchte und da die Oma nun dort wohnt hat das eher nichts mit dem Umgangsrecht zu tun. Vielleicht war die Entscheidung dort einzuziehen nicht so gut.

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LemonFreak22  29.12.2021, 13:15
@maja0403

Glaub ich auch.

Ein Umgangsrecht Ja. aber wenn die eltern verbieten dass sie sich sehen müsste dieses Recht erstmal „eingeklagt“ werden und das wäre ein längerer Prozess den vielleicht auch nicht jeder eingehen möchte.

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annie80  29.12.2021, 11:30

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist die Enkelin erwachsen.

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LemonFreak22  29.12.2021, 13:16
@annie80

Ja dann hat sich das erledigt. Die Enkelin darf machen was sie will und muss sich nichts verbieten lassen.

Sowas muss man echt in die Frage schreiben

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maja0403  29.12.2021, 14:53
@annie80

Ich liebe diese Fragen wo keine Fakten geboten werden und einiges anders ausschaut als es dargestellt wird.

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annie80  29.12.2021, 15:23
@maja0403

Wurde ja noch ergänzt. Aber ja, oft werden relevante Fakten nicht mitgeteilt.

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Katiwhv 
Fragesteller
 29.12.2021, 16:02
@annie80

Ja das wäre eine ellenlange Story.

Hatte versucht es so kurz wie möglich zu halten.

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Nein, dieses Recht gibt es nicht, die Enkelin ist 29 !

Ist die Oma unter Betreuung ? dann bestimmt der Betreuer/in. Geht es darum das die Enkelin die Wohnung da Oma heute lebt nicht betreten soll ? Oma und Enkelin können sich anderenorts treffen. Besteht die Oma darauf die Enkelin zu sehen ?

Naja, die Großmutter ist volljährig, die Enkelin ist volljährig und beide wollen einander sehen-

Ich sehe da kein Problem warum sie sich nicht treffen dürften. Ein 'einklagbares Recht' der Enkelin gibt es hier nicht, doch wenn die Oma das möchte, dann kann sie es natürlich verlangen oder ein Treffen z.B. selbst initiieren.