Umgangsrecht. Macht nicht der Vater sondern die Oma?
Hallo,
ich und der Kindesvater meiner Tochter haben ein gerichtlichen Beschluss zum Umgangsrecht.
jedes zweite Wochenende von Freitag zu Sonntag.
ich muss dazu sagen, meine Tochter und er haben von Geburt an keinerlei Beziehung groß zueinander. Er hat das alles nur eingeklagt weil seine Mutter gerne die kleine haben möchte.
jedenfalls ist da meine Tochter auch immer ( bei der Oma ) noch nie beim Vater. Er war nur der hol und bring Service.
seit paar Monaten ist es nun aber so, das sich der Vater gar nicht mehr blicken lässt auch nicht meldet.
zu den Umgängen holt die Oma nur noch die kleine ab. Und erledigt quasi die Umgänge wie es eigentlich ihm zu Stände laut Gerichtsbeschluss.
das kann’s doch nicht sein.
jedenfalls kann die Oma ja auch weiterhin Umgang haben, meine Tochter ist 12 sie sagt eben sie möchte nicht jedes zweite Wochenende dahin einmal für eine Nacht wäre auch ok.
es kann ja nicht sein das die Oma die Umgangs Zeiten vom Vater für sich nutzt. Wenn er kein Bock hat ok dann ist es eben so.
aber man müsste eben eine neue Regelung mit der Oma treffen.
bloß wie stelle ich das an ? Ohne das sie aus der Haut fährt und denkt ich will ihr was schlechtes.
denn sie ist der egoistisch und für sich eingenommen.
2 Antworten
Klär das mit deinem Anwalt ab.
Soweit mir bekannt ist, haben auch Großeltern ein Recht darauf ihre Enkel zu sehen. Ob deine "Schwiegermutter" (technisch gesehen) so ohne Weiteres die Rechte des Vaters übernehmen kann, wenn dieser einfach "aussteigt" wage ich eher zu bezweifeln. Aber hier musst man wirklich vorsichtig sein und nicht einfach den Hausverstand walten lassen, weil das juristische Feld leider sehr häufig nicht mit dem Alltagsverstand zu begreifen ist. Daher mein Rat: Bevor du von dir aus - in Eigenregie sozusagen - Aktionen setzt, die im Nachhinein auch gegen dich verwendet werden können, wende dich an einen Anwalt (oder Anwältin natürlich... :). Alles Gute!
Vielen Dank. Wie gesagt ich möchte ja nicht das die Oma gar keinen Kontakt hat, bloß nicht eben in dem Ausmaß wie eigentlich einem vater zuStände.
er hält sich in dem Sinne ja auch gar nicht an den Gerichtsbeschluss
Ganz einfach:
jedenfalls kann die Oma ja auch weiterhin Umgang haben, meine Tochter ist 12 sie sagt eben sie möchte nicht jedes zweite Wochenende dahin einmal für eine Nacht wäre auch ok. <--- das ist das einzige, was wichtig ist. Wenn sie nicht dauernd zur Oma will ist das so und da kann Oma auch gern ausrasten. Klar kommunizieren und fertig
Und was wenn sie ihren Sohn wieder einspannt um wieder mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.
Kinder sind nicht doof. Wenn das so ist wird deine Tochter dir das sagen und wenn sie dann nicht zu Papa oder Oma will, gleiche Ausgangslage, der Wille des Kindes ist wichtiger.
Ich hab schon überlegt das mal bei einem Beratungstermin zu besprechen.
aber sag mal ehrlich wie denken sie darüber ?