Hallo,
ich und der Kindesvater meiner Tochter haben ein gerichtlichen Beschluss zum Umgangsrecht.
jedes zweite Wochenende von Freitag zu Sonntag.
ich muss dazu sagen, meine Tochter und er haben von Geburt an keinerlei Beziehung groß zueinander. Er hat das alles nur eingeklagt weil seine Mutter gerne die kleine haben möchte.
jedenfalls ist da meine Tochter auch immer ( bei der Oma ) noch nie beim Vater. Er war nur der hol und bring Service.
seit paar Monaten ist es nun aber so, das sich der Vater gar nicht mehr blicken lässt auch nicht meldet.
zu den Umgängen holt die Oma nur noch die kleine ab. Und erledigt quasi die Umgänge wie es eigentlich ihm zu Stände laut Gerichtsbeschluss.
das kann’s doch nicht sein.
jedenfalls kann die Oma ja auch weiterhin Umgang haben, meine Tochter ist 12 sie sagt eben sie möchte nicht jedes zweite Wochenende dahin einmal für eine Nacht wäre auch ok.
es kann ja nicht sein das die Oma die Umgangs Zeiten vom Vater für sich nutzt. Wenn er kein Bock hat ok dann ist es eben so.
aber man müsste eben eine neue Regelung mit der Oma treffen.
bloß wie stelle ich das an ? Ohne das sie aus der Haut fährt und denkt ich will ihr was schlechtes.
denn sie ist der egoistisch und für sich eingenommen.